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Halle (Saale), den 23.05.2013

Fördervorgang Niedergasse 17, Stolberg Vorläufiges Prüfergebnis: keine Unregelmäßigkeiten

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 107/12 Halle, den 01. Oktober 2012 Fördervorgang Niedergasse 17, Stolberg Vorläufiges Prüfergebnis: keine Unregelmäßigkeiten Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat den öffentlich kritisierten Fördervorgang Niedergasse 17 in Stolberg auf Bitten des Landkreises Mansfeld-Südharz zum jetzigen Verfahrensstand geprüft. Vor drei Wochen wurden die Vorgänge um die Förderung des Objektes Niedergasse 17 in Stolberg durch Bürgermeister Rettig und Landrat Schatz öffentlich in Frage gestellt. Zwei Kritikpunkte wurden dabei formuliert. Zum einen monierte Bürgermeister Rettig, er sei in die Vorgänge nicht involviert gewesen, alle diesbezüglichen Schreiben und die gesamte Kommunikation seien nicht an die Gemeinde Südharz sondern an die Stadt Stolberg gerichtet gewesen. Diese Behauptungen haben sich als falsch herausgestellt. Nach Überprüfung des Vorgangs durch das LVwA ist festzustellen, dass die gesamte Korrespondenz zwischen LVwA und Antragsteller an die Gemeinde Südharz gerichtet war. Alle diese den Fördervorgang betreffende Unterlagen, Schreiben und Vereinbarungen sind Bürgermeister Rettig nachweislich bekannt. Sitzungsprotokolle, Mittelabforderungen, Verträge etc. das Sanierungsobjekt betreffend tragen allesamt die Unterschrift des Bürgermeisters der Gemeinde Südharz oder seiner Stellvertretung. Weiterhin war durch das Landesverwaltungsamt zu prüfen, ob die Ausreichung zusätzlicher finanzieller Hilfen zur Fertigstellung des Objektes gerechtfertigt war. Hier kann festgestellt werden, dass dem Landesverwaltungsamt die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel plausibel nachgewiesen wurde. Im Laufe der Sanierungsarbeiten ergaben sich Umstände, die weitere finanzielle Mittel in Höhe von rund 320.000 Euro erforderlich machten. Die Notwendigkeit wurde fachlich ausführlich und nachvollziehbar dargelegt und mit erweiterten Brandschutzauflagen und dem Einbau eines behindertengerechten Zugangs begründet. Die Freigabe der Mittel erwirkte das Landesverwaltungsamt beim zuständigen Bauministerium und unter Einbeziehung aller Beteiligten. Der dafür notwendige Eigenanteil von 80.000 Euro, der von der Gemeinde Südharz aufzubringen gewesen wäre, wurde seitens der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Aussicht gestellt, sodass der Gemeinde kein zusätzlicher finanzieller Aufwand entsteht. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme prüft das Landesverwaltungsamt im Rahmen der so genannten Verwendungsnachweisprüfung, ob die ausgereichten Fördermittel sach- und zweckgebunden im Sinne des Förderzweckes korrekt eingesetzt wurden. Sollten hier Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, so würde dies unweigerlich zur Rückforderung der bereits investierten Städtebaufördermittel führen. Die Überprüfung vergaberechtlicher Vorgänge ist zudem Aufgabe des Landkreises und des dortigen Rechnungsprüfungsamtes und kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hintergrund: Das Objekt Niedergasse 17 ist eines der letzten städtebaulichen Missstände in der Ortslage Stolberg in der Gemeinde Südharz. Bereits seit dem Jahr 2006 steht dieses Objekt der Stadt Stolberg in enger Beratung mit dem Landkreis, dem Landesverwaltungsamt, dem MLV und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Disposition. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des sich ständig verschlechternden baulichen Zustandes kam es im Jahr 2007 zu der Frage, ob dieses Objekt im Rahmen einer Sicherungsverfügung durch den Landkreis abgerissen werden sollte oder im Rahmen des Programms ?Städtebaulicher Denkmalschutz?, in dem die Stadt Stolberg seit 1991 durch Bundes- und Landesmittel gefördert wird, wieder hergestellt und einer Nutzung zugeführt werden kann. Nach Abwägung aller Umstände und in Abstimmung mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die sich auch hier, wie in der Vergangenheit großzügig an der Aufbringung des städtischen Eigenanteils beteiligte, entschieden sich alle Beteiligten, insbesondere unter denkmalpflegerischen und städtebaulichen Aspekten, für den Erhalt und die Sanierung des Objektes Niedergasse 17. Die Stadt Stolberg erwarb im Jahr 2007 das Grundstück und begann mit der Sicherung und Wiederherstellung der baulichen Substanz. Seit der Gebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2010 agiert nunmehr die Gemeinde Südharz als Rechtsnachfolger und entschloss sich u. a. die in der Ortslage Stolberg vor der Gebietsreform begonnenen Projekte fortzuführen und der geplanten Nutzung zuzuführen. Das fördertechnische Prozedere wurde in einer Beratung über die städtebauliche und verwaltungstechnische Fortführung der Bearbeitung des Förderprogramms ?Städtebaulicher Denkmalschutz? in der Ortschaft Stolberg im Oktober 2011 unter Beteiligung des Bürgermeisters, Herrn Rettig, des Bau- und Ordnungsamtes der Gemeinde Südharz, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem LVwA, dem Ortsbürgermeister Herrn Franke und dem Sanierungsträger festgelegt. Im Zuge der Sanierung ergaben sich neue bauliche Aspekte, deren Umsetzung zu entscheiden war. Aufgrund von erweiterten Brandschutzauflagen im Rahmen des Ausbaus eines barrierefreien, behindertengerechten Zugangs im Objekt Niedergasse 17 für die unmittelbar angrenzende Niedergasse 19, in dem sich seit Jahren das in der Öffentlichkeit von großem Interesse getragene Museum ?Alte Münze? befindet, und im Interesse der Fertigstellung des Projekts wurde ein zusätzlicher Kostenaufwand dargestellt. Dem Landesverwaltungsamt wurden nachvollziehbare Gründe für die Notwendigkeit des Einsatzes zusätzlicher zweckgebundener Fördermittel dargelegt. Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) stimmte der Maßnahme zu und veranlasste die Umschichtung von Fördermitteln des städtebaulichen Denkmalschutzes aus anderen Kommunen des Landes, die die Fördermittel zurzeit nicht in Anspruch nehmen können. Die zweckgebundene Nachbewilligung von Bundes- und Landesmitteln für das Objekt ?Niedergasse 17? erfolgte darüber hinaus auch unter dem Aspekt, dass ansonsten die Sanierungsmaßnahme nicht beendet werden und somit der Förderzweck nicht erfüllt werden könnte. Dies würde gemäß der RL StäBauF LSA unweigerlich zur Rückforderung der bereits investierten Städtebaufördermittel führen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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