Natura 2000 Neues Naturschutzgebiet ?Elbaue Jerichow?
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 127/12 Halle, den 06. November 2012 Natura 2000 Neues Naturschutzgebiet ?Elbaue Jerichow? Derzeit führt das Landesverwaltungsamt ein NSG-Ausweisungsverfahren für das Natura 2000-Gebiet ?Elbaue Jerichow? auf den Verwaltungsgebieten der Landkreise Stendal, Börde und Jerichower Land zur nationalrechtlichen Sicherung des Vogelschutzgebietes ?Elbaue Jerichow? sowie der innenliegenden FFH-Gebiete ?Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg?, ?Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen?, ?Elbaue bei Bertingen?, ?Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung? und ?Elbaue zwischen Derben und Schönhausen? Das auszuweisende Gebiet umfasst neben dem Vogelschutzgebiet in jeweils arrondierter Form die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) ?Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg?, ?Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen?, ?Elbaue bei Bertingen?, ?Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung? und ?Elbaue zwischen Derben und Schönhausen?, die Bestandteil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind. Weiterhin in der Fläche enthalten sind die gegenwärtigen Naturschutzgebiete ?Alte Elbe zwischen Kannenberg und Berge?, ?Arneburger Hang?, ?Bucher Brack und Bölsdorfer Haken?, ?Elsholzwiesen? ?Rogätzer Hang ? Ohremündung?, ?Schelldorfer See? und ?Taufwiesen¬berge?, deren Regelungen in die NSG-Verordnung ?Elbaue Jerichow? überwiegend eingeflossen sind. Geplant ist eine Ausweisung auf einer Fläche von ca. 14.213 Hektar. Das Landesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Ministeriums Schutzkonzeptionen für das Gebiet erarbeitet. Durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege im Landesverwaltungsamt wurde auf dieser Grundlage ein jeweils zwischen den einzelnen Fachabteilungen abgestimmter Verordnungsentwurf erarbeitet. Das Landesverwaltungsamt beteiligt nunmehr die Verbandsgemeinden Arneburg-Goldbeck, Elbe-Havel-Land, Seehausen (Altmark) und Elbe-Heide sowie die Einheitsgemeinden Elbe-Parey, Möser, und die Städte Jerichow, Tangerhütte, Burg, Tangermünde, Wolmirstedt und Hansestadt Havelberg als betroffene Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen unmittelbar am NSG-Ausweisungsverfahren sowie mittelbar die Allgemeinheit in Form der öffentlichen Auslegung in den jeweiligen Stadt bzw. Gemeindeverwaltungen. Dadurch erhält jedermann, insbesondere Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben. Aufgrund dieser Anregungen werden die Regelungen der Verordnung geprüft und gegebenenfalls geändert. Das Landesverwaltungsamt hat nun die Städte Gräfenhainichen, Dessau-Roßlau und Oranienbaum-Wörlitz als betroffene Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen unmittelbar am NSG-Ausweisungsverfahren sowie mittelbar die Allgemeinheit in Form der öffentlichen Auslegung in den jeweiligen Stadtverwaltungen beteiligt. Dadurch erhält jedermann, insbesondere Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben. Aufgrund dieser Anregungen werden die Regelungen der Verordnung geprüft und gegebenenfalls geändert. Hintergrund: Rechtliche Grundlagen bilden die EU Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) sowie die EU Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern. Mit dem Schutzgebietssystem Natura 2000 will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume in Europa schaffen, erhalten und weiter entwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutzaspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Schutzzweck und Gefährdung: Das geplante Naturschutzgebiet ?Elbaue Jerichow? als Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes ?Natura 2000? befindet sich in der naturräumlichen Haupteinheit ?Elbtal-Niederung?. Das Gebiet erstreckt sich entlang der unteren Mittelelbe zwischen Hohenwarthe und Werben und ist eine der überregional am besten erhaltenen Überflutungsauen. Die naturnahe Flusslandschaft mit Grünlandkomplexen mittlerer und feuchter Standorte und Weich- und Hartholzauenresten ist Lebensraum für zahlreiche, an Feuchtgebiete gebundene Tier- und Pflanzenarten. Die ausgedehnten Wiesen und Auwaldreste werden durch das Elbehochwasser, durch Qualmwasser sowie durch den Wasserrückstau der Elbe beeinflusst. Das Gebiet ist daher durch eine Vielzahl von Altwassern, Flutrinnen und nassen Senken mit Verlandungs- und Röhrichtzonen geprägt. Des Weiteren bestimmen vereinzelte Binnendünen, trockene Heiden, Magerrasen, Weidengebüsche und Einzelbäume das Bild der Landschaft. Auf den weniger vom Wasser beeinflussten Standorten stocken kleinflächig die Gesellschaften des Stieleichen-Hainbuchenwaldes und des Labkraut-Eichen- Hainbuchenwaldes. Die strukturreiche Stromtalaue der unteren Mittelelbe ist Teilbereich eines international bedeutsamen Feuchtgebietes nach der RAMSAR-Konvention und somit Reservat für verschiedenste Brutvögel sowie rastende und durchziehende Vögel, insbesondere Wat- und Wasservögel. Das Gebiet ist aufgrund seiner Naturausstattung ein wichtiger Bestandteil des Biosphärenreservates ?Mittelelbe?. Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie der Arten und Lebensräume nach den Anhängen I, II und IV der FFH-Richtlinie. Dazu zählen verschiedene Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, wie beispielsweise Flussseeschwalbe, Schwarzstorch, Weißstorch, Singschwan, Zwergschwan, Kampfläufer, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Knäkente, Graugans, Bekassine, Großer Brachvogel und Rotschenkel. Zu den Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie gehören u. a. Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder, Erlen-/Eschenwälder und Weichholz¬auenwälder an Fließgewässern, Fließgewässer mit Unterwasservegetation, schlammige Flussufer mit einjähriger Vegetation, Brenndolden-Auenwiesen, artenreiche Flachland-Mähwiesen und trockene, kalkreiche Sandrasen. Schließlich ist auf verschiedene Arten nach FFH-Richtlinie zu verweisen, von denen im Gebiet z. B. Biber, Fischotter, Mopsfledermaus, Kammmolch, Rotbauchunke, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Flussneunauge, Heldbock, Eremit, Grüne Keiljungfer und Große Moosjungfer von Bedeutung sind. Mediation: Die nationalrechtliche Sicherung des Natura 2000-Gebietes ?Elbaue Jerichow? durch Ausweisung als Naturschutzgebiet soll nicht zur Verunsicherung der Bürger, insbesondere von Grundeigentümern und Nutzern führen. Für die Zielstellung einer breiten Transparenz und die Einbeziehung eines großen Personenkreises während des jeweiligen Unterschutzstellungsverfahrens sind die inhaltlichen und fachlichen Hintergründe sowie aktuelle Ergänzungen zusätzlich auf der Homepage des LVwA unter https://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=39263 eingestellt. Außerdem wurde für das Gebiet ein Flyer erarbeitet, der die wesentlichen Eckpunkte zusammenfasst und jeweils in den Stadtverwaltungen ausgelegt wird. Ergänzend werden bei Bedarf Informationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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