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Halle (Saale), den 23.05.2013

Natura 2000 Neues Naturschutzgebiet ?Mittlere Oranienbaumer Heide?

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 126/12 Halle, den 06. November 2012 Natura 2000 Neues Naturschutzgebiet ?Mittlere Oranienbaumer Heide? Derzeit führt das Landesverwaltungsamt ein NSG-Ausweisungsverfahren für das Natura 2000-Gebiet ?Mittlere Oranienbaumer Heide? auf den Verwaltungsgebieten des Landkreises Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau durch. Das auszuweisende Gebiet umfasst zum einen das Vogelschutzgebiet ?Mittlere Oranienbaumer Heide? sowie das gleichnamige und flächenidentische FFH-Gebiet als Bestandteile des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und weiterhin das gegenwärtig rechtskräftige Naturschutzgebiet ?Mittlere Oranienbaumer Heide?, das mit Inkrafttreten der nun im Verfahren befindlichen Verordnung außer Kraft treten wird. Außerdem wurden auch durch den Bund zum Nationalen Naturerbe erklärte Gebietsteile der Oranienbaumer Heide mit in das geplante NSG einbezogen. Insgesamt hat das geplante Naturschutzgebiet eine Flächengröße von 2.683 Hektar. Fachliche Grundlage für die Erarbeitung der Verordnung bildet die Schutzkonzeption, die das Landesamt für Umweltschutz (LAU) im Auftrag des Ministeriums erarbeitet hat sowie die Erfassungen von Lebensräumen und Arten der Hochschule Anhalt (FH) sowie im Auftrag des LAU. Durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege des Landesverwaltungsamtes wurde auf dieser Basis ein jeweils zwischen den einzelnen Fachabteilungen abgestimmter Verordnungsentwurf erarbeitet. Das Landesverwaltungsamt hat nun die Städte Gräfenhainichen, Dessau-Roßlau und Oranienbaum-Wörlitz als betroffene Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen unmittelbar am NSG-Ausweisungsverfahren sowie mittelbar die Allgemeinheit in Form der öffentlichen Auslegung in den jeweiligen Stadtverwaltungen beteiligt. Dadurch erhält jedermann, insbesondere Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben. Aufgrund dieser Anregungen werden die Regelungen der Verordnung geprüft und gegebenenfalls geändert. Hintergrund: Rechtliche Grundlagen bilden die EU Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) sowie die EU Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern. Mit dem Schutzgebietssystem Natura 2000 will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume in Europa schaffen, erhalten und weiter entwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutzaspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Schutzzweck und Gefährdung: Das Naturschutzgebiet ?Oranienbaumer Heide? als Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes ?Natura 2000? befindet sich in der naturräumlichen Haupteinheit ?Elbe-Mulde-Tiefland?. Die Geländegestalt ist von welligen Moränenzügen und Talsandbereichen geprägt, die an einigen Stellen von Binnendünen bedeckt werden. Von 1945 bis 1992 wurden Teile des Gebietes vom sowjetischen Militär als Truppen¬übungsplatz genutzt. Durch Rodungen, Brände und den Übungsbetrieb entstand im Zentrum des ehemaligen Truppenübungsplatzes eine großflächig offene Landschaft mit trockenen Zwergstrauchheiden, basenreichen Sandtrockenrasen und Silbergras-Pionierfluren. Nach außen hin schirmt ein Gürtel aus Kiefern- und Laubmischwäldern das Gebiet ab. Im Südwesten wird die Oranienbaumer Heide vom Lauf des Schmerz-Sollnitzbaches berührt. In dessen Niederung liegen die Mochwiese ? ein Komplex aus Pfeifengraswiese, Seggenrieden und Röhrichtflächen ? und weiterhin Mochteich und Mochhau. Auf ehemaligen Kies- beziehungsweise Braunkohleabbauflächen im südlichen und östlichen Teil des Naturschutz¬gebietes sind teilweise sehr strukturreiche naturnahe Stillgewässer entstanden, wie die Alte Grube nordöstlich von Möhlau und der Gewässerkomplex am Sarmen. Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie der Arten und Lebensräume nach den Anhängen I, II und IV der FFH-Richtlinie. Dazu zählen verschiedene Arten wie beispielsweise Biber, Fischotter, Schlingnatter und Knoblauchkröte. Zu den Lebensraumtypen gehören u. a. die trockenen kalkreichen Sandrasen, Dünen mit offenen Grasflächen, trockene europäische Heiden, Pfeifengraswiesen aber auch Waldlebensraumtypen wie Stieleichen- oder Eichen-Hain¬bu¬chenwald sowie Hainsimsen-Buchenwald. Schließlich ist auf verschiedene Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union zu verweisen, von denen im Gebiet z. B. Ziegenmelker, Neuntöter, Steinschmätzer, Rotmilan, Schwarzstorch und Kranich von Bedeutung sind. Darüber finden sich in dem Gebiet aber auch weitere Arten und Lebensräume, die unabhängig von FFH und Vogelschutzrichtlinie für den Schutzzweck des Gebietes von großer Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Ästiger Rautenfarn, Einblütiges Wintergrün, Magerrasen-Perlmutterfalter und Gemeine Keiljungfer zu nennen. Die offene Heidelandschaft im vorliegenden Natura 2000-Gebiet ist mit dem Wegfall der militärischen Nutzung in besonderem Maße durch die natürliche Sukzession gefährdet. Als Folge dessen haben sich bereits auf erheblichen Flächen des Gebietes Vorwaldstadien etabliert. Ohne Management ist ein rasantes Fortschreiten dieser Entwicklung unter Verlust der Offenlandlebensräume und dem Rückgang der darauf angewiesenen Arten abzusehen. Prinzipiell ist natürliche Sukzession aus Naturschutzsicht nicht abzulehnen, allerdings ist damit im konkreten Fall oft der Verlust von Arten nach Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie und den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie sowie von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie verbunden. Mithilfe der im Jahr 2008 auf Initiative von Hochschule Anhalt (FH) und Primigenius gGmbH eingerichteten großflächigen, ganzjährigen Standweide mit Heckrindern und Konikpferden im zentralen Teil des geplanten Naturschutzgebietes sollen der Erhalt und die Verbesserung der vorhandenen Offenlandlebensräume gewährleistet werden. Erste Erfolge sind bereits in der Landschaft deutlich sichtbar. Mediation: Die nationalrechtliche Sicherung des Natura 2000-Gebietes ?Oranienbaumer Heide? mittels Ausweisung als Naturschutzgebiet soll nicht zur Verunsicherung der Bürger und insbesondere der Grundeigentümer und Nutzer führen. Für die Zielstellung einer breiten Transparenz und die Einbeziehung eines großen Personenkreises während der jeweiligen Unterschutzstellungsverfahren sind die inhaltlichen und fachlichen Hintergründe sowie aktuelle Ergänzungen zusätzlich auf der Homepage des LVwA unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=56697 eingestellt. Außerdem wurde ein Flyer erarbeitet, der die wesentlichen Eckpunkte zusammenfasst und jeweils in den Stadtverwaltungen ausgelegt wird. Ergänzend werden bei Bedarf Informations-veranstaltungen vor Ort durchgeführt. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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