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Halle (Saale), den 23.05.2013

Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ?B 187n Nordumfahrung Wittenberg?

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 158/12 Halle, den 28. November 2012 Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ?B 187n Nordumfahrung Wittenberg? Am 30.11.2012 wird durch das Landesverwaltungsamt das Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben ?B 187n Nordumfahrung Wittenberg? eingeleitet. Träger des Vorhabens ist die Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost. Für die Nordumfahrung Wittenberg werden insgesamt 5 Planungsvarianten Gegenstand des ROV sein (siehe auch Lageplan). Die Länge der einzelnen Trassen variiert je nach Variante zwischen 11,8 und 12,8 km. Die Baukosten betragen nach jetzigem Planungsstand ca. 36,3 bis 40,7 Mio. Euro. Mit dem nunmehr stattfindenden ROV werden alle 5 Varianten dahingehend geprüft, ob sie mit den anderen im Raum Wittenberg vorgesehenen Planungen und Maßnahmen vereinbar sind und ob sie den Umwelterfordernissen entsprechen. Die Nordumfahrung Wittenberg hat für die Region eine hohe Verkehrsbedeutung. Zum einen soll die Wohnbevölkerung von den negativen Auswirkungen des Durchgangsverkehrs entlastet werden und zum anderen dient die Schaffung einer leistungsfähigen West-Ost-Trasse der Stabilisierung und des Ausbaus des Industriestandortes Wittenberg als Voraussetzung für weiteres Wachstum und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen des ROV werden eine Vielzahl von Behörden, Verbänden und sonstigen fachlich betroffenen Stellen beteiligt und in das Verfahren einbezogen. Insgesamt werden durch das Landesverwaltungsamt 63 Stellen angeschrieben und um Stellungnahme aufgefordert. Ganz wichtig ist, dass auch die Bevölkerung sich aktiv in das ROV einbringen und über die Stadt Wittenberg und die Stadt Coswig Hinweise, Bedenken und Anregungen abgeben kann. Um die Öffentlichkeitsbeteiligung optimal sicherzustellen, werden die Planungsunterlagen einen Monat in Wittenberg und Coswig ausgelegt. Über den genauen Zeitpunkt und Ort wird dann rechtzeitig informiert. Das ROV ist dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet. Mit dem ROV als querschnittsorientiertem Verfahren werden sowohl ökonomische, ökologische, kulturelle als auch soziale Aspekte koordiniert und abgestimmt. Das Ergebnis des ROV stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die sich dann anschließende Entwurfsplanung und das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, indem die insgesamt verträglichste Trassenvariante ermittelt wird. Das ROV muss laut Gesetzgeber innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten durchgeführt und abgeschlossen werden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass das Abwägungsergebnis der Raumordnung für die Nordumfahrung Wittenberg Ende Mai 2013 vorliegt. Hintergrundinformation Zur Gesamtumfahrung Coswig-Griebo-Wittenberg: Bei der jetzt im ROV zu prüfenden Nordumfahrung B 187n Wittenberg handelt es sich um eine weitere Maßnahme zur Umgestaltung des Straßennetzes im Zuge der B 187 zwischen der A 9 westlich Coswig und der B 2/ B 2n in Wittenberg. Für die Umgehungsstraße Coswig wurde das ROV am 31.07.1997 abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren ist seit Juli 2009 anhängig. Das ROV für den Abschnitt Griebo wurde am 26.10.2007 beendet. Hierfür läuft seit September 2012 das Planfeststellungsverfahren. Beide Abschnitte sind laut Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Nordumfahrung Wittenberg gehört der Kategorie ?Weiterer Bedarf mit Planungsrecht? an. Auf Grund der raumordnerischen und verkehrlichen Bedeutung wurden durch das Land Sachsen-Anhalt und den Bund allerdings vorgezogen Planungsmittel bereitgestellt um die Prüfung auf der Ebene der Raumordnung nunmehr durchgehend sicherzustellen. Zu den Trassenvarianten im Abschnitt der Nordumfahrung Wittenberg: Das Vorhaben Neubau der Bundesstraße B 187n Nordumfahrung Wittenberg umfasst die Herstellung einer neuen Straßenverbindung nördlich der Lutherstadt Wittenberg zwischen den Ortsteilen Griebo und Trajuhn. Die 5 Varianten der Nordumfahrung Wittenberg verlaufen im westlichen und mittleren Abschnitt annähernd im gleichen Trassenkorridor, unterscheiden sich dann ab dem Kreuzungspunkt mit der L 124 aber wesentlich. Ausgehend von der Verknüpfung mit der B 187n Ortsumgehung Griebo führen die Varianten nördlich an Apollensdorf-Nord vorbei, queren das ehemalige WASAG-Gelände im südlichen Bereich, um dann nordöstlich an der SKW-Spülhalde vorbei zwischen Reinsdorf und Neumühle in Richtung Osten den Stadtwald zu queren. Östlich des Verknüpfungspunktes mit der L 124 verlaufen die Varianten 1, 2 und 5 weiterführend zum Verknüpfungspunkt mit der B 2/ B2n im Bereich nördlich Trajuhn. Die Varianten 3 und 4 schwenken hingegen bereits nördlich der Stadtrandsiedlung in Richtung Osten, kreuzen die vorhandene B 2 und passieren den Ortsteil Trajuhn somit südlich, um dann dem Verlauf der Nordendstraße folgend an die B 2n, 3. PA anzuschließen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Varianten besteht in der Verknüpfung mit der B 187n Ortsumgehung Griebo. Bei den Varianten 1 bis 3 wird nur punktuell eine Modifizierung der Planung der Ortsumgehung Griebo notwendig in Form der Anordnung eines Knotenpunktes mit Hauptverkehrsrichtung auf der B 187n von der Ortsumgehung Griebo in die Nordumfahrung Wittenberg. Die Planung der Ortsumgehung Griebo kann im weiteren Verlauf Richtung Apollensdorf einschließlich Bauwerk über die Bahnstrecke und Anschluss der vorhandenen B 187 an die B 187n Ortsumgehung Griebo unverändert bleiben. Bei den Varianten 4 und 5 wird die Planung der B 187n Ortsumgehung Griebo grundsätzlich geändert. Östlich des Verknüpfungspunktes mit der B 187n Nordumfahrung Wittenberg entfällt die bisherige Planung, d. h. der Straßenverlauf der B 187n geht direkt von der Ortsumgehung Griebo in die Nordumfahrung Wittenberg über. Es erfolgt kein Anschluss der vorhandenen B 187 an die B 187n im Bereich Apollensdorf. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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