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Halle (Saale), den 23.05.2013

Schweinemastanlage Binde - Landesverwaltungsamt erteilt nachträgliche Baugenehmigung für Tierhaltungsanlage

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 001/13 Halle, den 11. Januar 2013 Schweinemastanlage Binde - Landesverwaltungsamt erteilt nachträgliche Baugenehmigung für Tierhaltungsanlage Das Landesverwaltungsamt hat die nachträgliche Baugenehmigung für den Bereich der Tierhaltungsanlagen der Schweinemastanlage in Binde erteilt und damit einen rechtmäßigen Zustand hergestellt. Dies war jetzt möglich, da der Betreiber der Anlage nach mehrfacher Aufforderung und zahlreichen Nachforderungen nun die kompletten Antragsunterlagen vorgelegt hatte. Die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung sieht das Baurecht ausdrücklich vor. Im Jahr 2007 wurden der Oberen Bauaufsichtsbehörde im Landesverwaltungsamt abweichend von der immissionsrechtlichen Genehmigung errichtete Gebäude auf dem Gelände der Schweinezucht Binde GmbH zur Kenntnis gebracht. Eine Vor-Ortbegehung durch Mitarbeiter der Oberen Bauaufsicht bestätigte die Existenz der ohne eine Genehmigung errichteten Gebäude. Wegen dieser illegalen Bautätigkeiten wurde gegen die Betreiberin ein Bußgeld in Höhe von 434.000 Euro verhängt. Zudem wurde sie aufgefordert, einen nachträglichen Bauantrag für die illegal errichteten Gebäude zu stellen. Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens werden u. a. die Statik, Schallschutz, Brandschutz, Tierschutz und Naturschutz und damit die Genehmigungsfähigkeit der Bauten geprüft. Dieser Aufforderung war die Betreiberin zunächst nur teilweise nachgekommen, sodass sich das Landesverwaltungsamt gezwungen sah, gegen die Betreiberin erneut rechtlich vorzugehen und Nutzungsuntersagungen für die illegal errichteten Gebäude auszusprechen. Da die Betreiberin auch diesen verwaltungsrechtlichen Anordnungen nicht nachkam, verhängte das Landesverwaltungsamt Zwangsgelder von insgesamt 80.000 Euro. Sowohl das Bußgeld in Höhe von 434.000 Euro als auch die Zwangsgelder sind Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ergebnisse liegen hier noch nicht vor. Die Betreiberin hatte nunmehr im Dezember 2012 die Antragsunterlagen für eine nachträgliche Baugenehmigung vollständig eingereicht und damit die Obere Bauaufsicht in die Lage versetzt, die baufachliche Prüfung durchführen zu können. Mit der nun erteilten Genehmigung sind für den Bereich der Tierhaltungsanlagen rechtmäßige Zustände hergestellt. An der Zahlung der Bußgelder für die begangenen Ordnungswidrigkeiten wird festgehalten und die entsprechenden Gerichtsentscheidungen abgewartet. Von diesem Verfahren unberührt bleibt jedoch die Nutzungsuntersagung für die Biogasanlage auf dem Gelände der Binder Schweinzucht. Aufgrund baurechtswidriger Zustände auf dem Betriebsgelände der Bio Power Binde GmbH hatte das Landesverwaltungsamt im Oktober 2012 die weitere Nutzung der Biogasanlage untersagt. Gegen diese Verfügung hat die Betreiberin Klage eingereicht und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Die entsprechende Verhandlung steht noch aus. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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