Teilstilllegung für Schweinemast Gladau beschlossen Zum Beitrag Volksstimme ?Staathof-Schweinemast bleibt offen? vom 16.03.2013
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/13 Halle, den 19. März 2013 Teilstilllegung für Schweinemast Gladau beschlossen Zum Beitrag Volksstimme ?Staathof-Schweinemast bleibt offen? vom 16.03.2013 Einige Aussagen im Beitrag ?Staathof-Schweinemast bleibt offen? bedürfen einer Korrektur. Die Einreichung eines neuen Antrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz für die Einrichtung von 50 000 Tierplätzen in der Schweinemastanlage Gladau hat keine Auswirkung auf die vom Landesverwaltungsamt verfügte Teilstillegung. Nachdem das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zugunsten der Gemeinde Gladau im Januar 2013 bestätigt und die Zulassung einer Beschwerde abgelehnt hatte, besitzt das Unternehmen lediglich für 11241 Tierplätze eine gültige Genehmigung. Deshalb wurde vom Landesverwaltungsamt die Teilstilllegung der Schweinezucht Gladau GmbH am Standort Gladau mit Bescheid vom 18.03.2013 erlassen. Zu den für die Teilstilllegung erheblichen Entscheidungsgründen ist der Betreiber zuvor ordnungsgemäß angehört worden und hat zum 12.03.2013 entsprechend umfangreich Stellung genommen. Die im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Argumente sind vor der endgültigen Entscheidung bewertet worden. Die Verfügung erging unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und berücksichtigt neben den Festlegungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch tierschutzrechtliche Fragen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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