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Magdeburg, den 27.05.2013

Größe des Landtags Vorschläge erfolgen weder durch das Innenministerium noch durch den Landeswahlleiter

Bei der Diskussion über die Größe des Landtags handelt es sich um eine politische Debatte im Landtag.   Das Innenministerium als auch für Wahlen zuständiges Ressort beobachtet die politische Diskussion und bereitet sich als Dienstleister darauf vor, dem Landtag über das Statistische Landesamt notwendiges Zahlenmaterial zu liefern.   ?Die politische Festlegung über die Größe des Landtags gehört zur ureigenen Aufgabe des Landtags und obliegt daher nicht dem Innenministerium?, betonte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach.

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