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Halle (Saale), den 27.05.2013

Landesverwaltungsamt entzieht Zahnarzt Approbation und ordnet Sofortvollzug an

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 045/13 Halle, den 27. Mai 2013 Landesverwaltungsamt entzieht Zahnarzt Approbation und ordnet Sofortvollzug an Das Landesverwaltungsamt hatte einem Zahnarzt mit Bescheid vom 08.09.2011 wegen Unzuverlässigkeit die Approbation widerrufen. Der Arzt hat gegen den Entzug der Approbation geklagt und durfte in dieser Zeit weiter praktizieren, weil die Klage gegen den Widerruf aufschiebende Wirkung hat. Mitte März 2013 fand dazu die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg statt. Das Gericht bestätigte den Entzug der Approbation. Auch gegen dieses Urteil hat der Arzt Rechtsmittel eingelegt, weshalb der Widerruf der Approbation weiterhin ausgesetzt war. Am 22. Mai 2013 wurde der Mediziner vom Landgericht Stendal zu 14 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung und Berufsverbot für zwei Jahre verurteilt. Auch hiergegen legte er Rechtsmittel ein, die Entscheidung ist deshalb nicht rechtskräftig. Daraufhin ordnete das Landesverwaltungsamt den sofortigen Vollzug der Aberkennung der Approbation an, weil eine Gefährdung der Allgemeinheit durch ein weiteres Praktizieren dieses Arztes nicht länger hinnehmbar erscheint. Der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, der die Kontrolle der Umsetzung dieser Maßnahme obliegt, wurde die Entscheidung des LVwA inzwischen mitgeteilt. Der Mediziner kann auch gegen den Sofortvollzug des Widerrufs der Approbation mit rechtlichen Mitteln vorgehen, diese haben aber bis zu einer gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Damit darf der Mediziner ab sofort nicht mehr als Zahnarzt tätig sein. Jede weitere Behandlung von Patienten wäre strafbar. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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