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Dessau-Roßlau, den 09.06.2013

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Kriminalitätsgeschehen   Graffitisprayer gestellt   Am 08.06.2013 gegen 19.00 Uhr konnten Polizeibeamte, nach dem Hinweis eines Bürgers, auf dem Dach des Anbaus am Kristallpalast zwei 16- jährige Dessauer stellen, als diese beim sprayen waren. Die Sprayflaschen wurden sichergestellt, gegen die Jugendlichen ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti eingeleitet. Da die Jugendlichen verdächtig sind, weitere Sachbeschädigungen verursacht zu haben, dauern die Ermittlungen der Kripo an. LKW- Teile entwendet Am Wochenende wurde von einem in der Ernst-Zindel-Straße abgestelltem LKW die Beleuchtungseinrichtung demontiert und entwendet. Verkehrsgeschehen   Vorfahrt missachtet     Am 09.06.2013 um 16.03 Uhr kam es in der Albrechtstraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 32-jähriger Fahrer eines Pkw Mazda befuhr  die Albrechtstraße in Richtung Roßlau. An der Kreuzung Albrechtstraße / Roßlauer Allee bog er nach links in die Roßlauer Allee ab und kollidierte mit einem vorfahrtsberechtigten aus Richtung Roßlau in Richtung Dessau-Zentrum fahrenden 17-jährigen Fahrer eines Leichtkraftrades. Der Sachschaden konnte mit 1 500 Euro beziffert werden.     Wildunfall     Am 09.06.2013 gegen 02.10 Uhr kam es auf der Bundesstraße 185 zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Eine 34-jährige Fahrerin eines Pkw Ford befuhr die Bundesstraße 185 aus Richtung Köthen in Richtung Dessau. Auf Höhe Ortseingang Mosigkau  querte ein Reh die Fahrbahn und kollidierte mit dem Pkw Ford. Das Reh verendete an der Unfallstelle. Zur Entsorgung wurde der zuständige Jagdpächter informiert. Der Sachschaden konnte mit 750 Euro beziffert werden.      Unbelehrbar   Als unbelehrbar erwies sich ein 53-jähriger Roßlauer. Am 08.06.2013 gegen 17:45 Uhr erhielt die Leitstelle des Polizeirevier Dessau-Roßlau die Mitteilung, dass eine männliche Person mit einem Fahrrad die Deichanlagen in Nähe der Küchenbreite befährt. Trotz Aufforderung durch Mitarbeiter der Wasserwacht, ließ er sich nicht von seinem Handeln abbringen. Obwohl die Anlagen abgesperrt waren und ihm das Verbot des Betretens bekannt war, zeigte er sich uneinsichtig und wollte unbedingt Fotos vom Zustand der Deichanlagen fertigen. Erst nach dem Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort und deren Aufforderung zum Verlassen der Deichanlagen kam er diesem widerwillig nach. Aufgrund seines ungebührlichen Verhaltens gegenüber der Allgemeinheit und des Verstoßes des Betretens von Deichanlagen wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Eine empfindliche Geldstrafe wird den Unbelehrbaren hoffentlich zum Umdenken anregen.      

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