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Magdeburg, den 11.06.2013

K 42/2013 - Der Krisenstab der Landesregierung informiert

Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung vor Ort werden die Gemeinden Kamern mit allen Ortsteilen und Schönhausen mit allen Ortsteilen vollständig zwangsweise evakuiert. Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Die Einsatzkräfte sind angewiesen, notfalls Zwang anzuwenden.   Es ist beabsichtigt, die Landstraße 18 nördlich von Kamern aufzubrechen, um so einen Abfluss des Wassers in die Havelpolder zu ermöglichen. Anders kann die Gefahr einer Überflutung für die Region nicht abgewendet werden.   Die Evakuierungen erfolgen über die L 18 Wulkau in Richtung Sandau und die L 18/ L 2 Kamern in Richtung Kuhlhausen.  

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