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Halle (Saale), den 19.06.2013

Biogasanlage Gerbisbach Landesverwaltungsamt genehmigt Biogasanlage Gerbisbach mit Auflagen

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 065/13 Halle, den 20. Juni 2013 Biogasanlage Gerbisbach Landesverwaltungsamt genehmigt Biogasanlage Gerbisbach mit Auflagen Das Landesverwaltungsamt hat die Baugenehmigungen für die Biogasanlage und das Blockheizkraftwerk (BHKW) Gerbisbach erteilt. Die Genehmigungen sind mit verschiedenen Auflagen verbunden. Bei den Vorhaben in Jessen, OT Gerbisbach, handelt es sich um die Änderung der Nutzung eines Anlagenteils einer 2009 vom Landesverwaltungsamt genehmigten Schweinemastanlage mit Biogasanlage. Für die beantragten Änderungen der Tierhaltungsanlage konnte wegen Unvollständigkeit der Bauvorlagen bisher keine Baugenehmigung erteilt werden. Da die Biogasanlage für die Verarbeitung der in der Tiermastanlage anfallende Gülle vorgesehen war, darf hier bis zur Einstallung von Tieren in die Schweinemastanlage Fremdgülle verarbeitet werden. Danach, und das ist eine der Auflagen, ist das nicht mehr zulässig. Die Stadt Jessen/Elster hatte in den Genehmigungsverfahren ihr gemeindliches Einvernehmen für die gegenüber der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung veränderte Ausführung der Biogasanlage sowie die Erhöhung der elektrischen Leistung des Blockheizkraftwerkes versagt. Nach intensiver Prüfung und Abwägung aller Fakten hat das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde das gemeindliche Einvernehmen in beiden Fällen ersetzt, weil es rechtswidrig versagt wurde. Die Tatsache, dass bauliche Teile der Anlage vor Genehmigungserteilung bereits errichtet wurden, steht nach BauO LSA einer Genehmigungsfähigkeit nicht entgegen. Die Genehmigungsbehörde hat in diesen Fällen zu prüfen, ob die schon realisierte Bausubstanz den maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Trifft dies zu, besteht genau wie bei einem noch nicht gebauten Vorhaben nach § 71 Abs. 1 BauO LSA ein Rechtsanspruch auf die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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