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Halle (Saale), den 19.06.2013

Landesverwaltungsamt sichert schnelle Prüfung der aktualisierten Haushaltssatzung zu

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 053/13 Halle, den 30. Mai 2013 Landesverwaltungsamt sichert schnelle Prüfung der aktualisierten Haushaltssatzung zu Sobald dem Landesverwaltungsamt die vom Stadtrat Halle gestern beschlossene Haushaltssatzung vorliegt, wird die Obere Kommunalaufsicht eine schnellstmögliche Prüfung durchführen. ?Wir hoffen, anschließend in wenigen Tagen grünes Licht geben zu können. Die Vollziehbarkeit des Haushaltes wäre bereits vor einem Monat möglich gewesen, wenn dem Landesverwaltungsamt der vom Stadtrat beschlossene Haushalt korrekt vorgelegt worden wäre. Die dadurch entstandene Verzögerung ist bedauerlich, dennoch gilt es jetzt nach vorn zu schauen, denn dort warten noch einige große Aufgaben, die durch Stadtrat und Stadtverwaltung zu bewältigen sein werden.?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye am Rande einer Veranstaltung. Eine der zentralen Forderungen des Landes an die Stadt Halle ist die Umsetzung einer konsequenten Haushaltskonsolidierung. Die Stadt Halle sollte ihr Altdefizit von rund 250 Millionen Euro und die doppischen Defizite von nach eigenen Angaben nochmal 250 Millionen Euro zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig abgebaut haben, um auch künftigen Generationen das Gestalten und nicht nur das Verwalten zu ermöglichen. ?Wir erwarten schnellstmöglich ein schlüssiges Konsolidierungskonzept und ebenso einen stringenten Schuldenabbau. Das ist eine gewaltige Herausforderung, aber ich bin optimistisch, dass es realisierbar ist. Allerdings bin ich fest davon überzeugt, dass die Stadt gut beraten ist, wenn sie sich zur Umsetzung ihrer Konsolidierungsziele externer Hilfe bedient?, so Pleye weiter. Nachdem es in der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Halle nicht möglich war, über einen bestimmten Betrag hinaus auf externe Hilfe zurückzugreifen, liegt es nun mit genehmigter Haushaltssatzung in ihrem eigenem Ermessen, welchen Weg zur Konsolidierung des Haushalts sie wählt und welche externe Hilfe sie dabei gegebenenfalls in Anspruch nimmt. Das Landesverwaltungsamt wird den Prozess kommunalaufsichtlich begleiten und selbstverständlich, wenn das notwendig ist, die erforderliche Unterstützung geben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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