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Magdeburg, den 20.06.2013

Hochwasser: Informationen und Anträge für betroffene Landwirte im Internet Landgesellschaft gewährt Pachtstundungen

Magdeburg. Was mache ich mit den Pflanzen, die auf meinem überfluteten Acker stehen, worauf muss ich achten, wenn ich meine überschwemmte Wiese wieder nutzen will, was muss ich beachten, wenn mein Kleingarten überflutet wurde - auf diese und viele andere Fragen, die sich vom Hochwasser betroffene Landwirte und Kleingärtner stellen, gibt eine Seite im Internet des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Antworten und Hilfestellungen. Unter www.mlu.sachsen-anhalt.de finden Landwirte auch das Antragsformular für Soforthilfe und die Adressen der zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Bleiben Fragen offen, kann sich auch direkt an das Ministerium an folgende Adressen gewendet werden:jana.scholz@mlu.sachsen-anhalt.desteffi.birnbaum@mlu.sachsen-anhalt, Tel. 0391 567 1958/1721. Vom Hochwasser betroffene Landwirte können finanzielle Hilfe beantragen. Landwirte können bis zu 5.000 Euro als Erstmaßnahme bei den für sie zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gewährt außerdem Pachtstundungen für betroffene Landwirte und Pachterlass in besonderen Ausnahmefällen. Flächenverkaufsabsichten in betroffenen Regionen werden gestoppt. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat sich an die BVVG-Geschäftsführung mit der Bitte gewandt, mit BVVG-Flächen genauso zu verfahren.

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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