(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen am Landgericht Halle
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag Uhrzeit 04.06.13 08:30 11.06.13 08:30 17.06.13 08:30 08.07.13 08:30 Raum 141 5 KLs 6/13 Dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten wird Geiselnahme zur Last gelegt. Er soll zwischen dem 28.09. und dem 29.09.2011 in Halle an einer Entführung mitgewirkt haben. Dabei sollen der gesondert verfolgte S.A. und dessen Ehefrau eine Bekannte der Ehefrau unter einem Vorwand in einen Pkw gelockt und so in die Passendorfer Wiesen in Halle verbracht haben, wo sie die entführte Frau zur Rede gestellt haben sollen, weil diese angeblich die Ehefrau des S.A. bestohlen hätte. Der nunmehr Angeklagte und ein unbekannt gebliebener Mittäter sollen dort gewartet haben und dann gemeinsam mit den beiden Entführern auf die entführte Frau eingewirkt haben. Dabei sollen sie mit einer Schaufel und einer Spitzhacke in einem nahe gelegenen Maisfeld eine Grube ausgehoben haben, in die dann die Entführte - inzwischen gefesselt und geknebelt - gelegt und mit einem Messer bedroht worden sei. In der Folge sollen die Täter die Entführte noch eine Weile damit bedroht haben, sie umzubringen, wenn sie nicht über den Verbleib des angeblich gestohlenen Geldes Auskunft gebe. Nachdem die Entführte aber weiterhin beteuerte, kein Geld gestohlen zu haben, sollen die Täter von ihrem Opfer abgelassen haben und sie wieder zurück in die Stadt gefahren haben. Der S.A. ist wegen desselben Tatvorwurfs durch Urteil des LG Halle zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Er belastet den nunmehr Angeklagten als Mittäter - dieser streitet eine Tatbeteiligung ab. Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 06.06.13 09:30 11.06.13 09:30 12.06.13 09:30 14.06.13 09:00 19.06.13 09:30 20.06.13 09:30 21.06.13 09:30 24.06.13 09:30 26.06.13 09:30 27.06.13 09:30 Raum 169 2 KLs 11/11 Der Angeklagte ist am 16.06.1960 geboren. Ihm werden Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall sowie gewerbsmäßige Untreue in 33 Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte ist Geschäftsführer einer in Bitterfeld ansässigen Firma, die in Waldmohr Stahlbewehrungskörbe herstellt, die für den französischen Markt bestimmt sind und von einer Firma B. durch Einschaltung von Speditionsunternehmen nach Frankreich geliefert werden. Der Angeklagte soll von dem Geschäftsführer einer Speditionsfirma zwischen 3 und 6 Prozent der jeweiligen Auftragssummen der Speditionsaufträge dafür erhalten haben, dass er durch Einflussnahme auf die Firma B. dafür sorge, dass die Speditionsaufträge immer an die genannte Speditionsfirma vergeben werden. Auf diese Weise soll er durch 33 Zahlungen Bestechungsgeldern in Höhe von insgesamt mehr als 100.000,00 Euro erhalten haben. Die Zahlungen seien als Provisionszahlungen ausgegeben wurden. Da der Angeklagte auch damit betraut war, im Auftrage der Firma B. die Speditionsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen, wirft ihm die Anklageschrift auch Untreue vor, da es zu seinen Pflichten gehört hätte, die diesbezüglichen Zahlungen, denen keine Leistung zugunsten der B. zugrunde lag, zu verhindern. Der zunächst mitangeklagte Geschäftsführer der Firma B. ist zwischenzeitlich verstorben. Der Angeklagte hat die Tat bestritten: Er habe nie Speditionsaufträge ausgelöst. Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Tag Uhrzeit 07.06.13 11:00 20.06.13 08:30 24.06.13 08:30 25.06.13 08:30 05.07.13 08:30 Raum 141 1 Ks 2/13 Dem im Oktober 1983 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 23.09.2012 in Teutschenthal vor dem Festzelt an der Motocross-Strecke im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung einem anderen Besucher unvermittelt in den Rücken getreten haben. Als dieser zu Boden ging, soll der Angeklagte ihm mindestens dreimal mit voller Wucht ins Gesicht getreten und dabei den Tod des Geschädigten in Kauf genommen haben. Der Geschädigte soll komplexe Mittelgesichtstrümmerfrakturen erlitten haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er sei vor dem Vorfall mehrfach selbst angegriffen worden und dann nach Abwehr dieser Attacken seinerseits zum Angriff übergegangen. Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 11 Jahren und 3 Monaten. Tag Uhrzeit 11.06.13 09:00 13.06.13 09:00 18.06.13 09:00 20.06.13 09:00 21.06.13 09:00 25.06.13 09:00 01.07.13 09:00 05.07.13 09:00 26.07.13 09:00 31.07.13 09:00 Raum 123 13 KLs 7/13 Der Angeklagte A. ist im Januar 1985 geboren, der Angeklagte M. im August 1988. Den Angeklagten werden 122 bzw. 49 Betrugshandlungen - teilweise im Versuch- zur Last gelegt. Sie sollen zwischen Juni 2011 und März 2012 in Halle und Merseburg unter Verwendung falscher Identitäten bei mehreren Banken Kreditkartenverträge abgeschlossen haben und unter Verwendung dieser Kreditkarten Einkäufe getätigt haben, obwohl sie wussten, dass die so begründeten Verbindlichkeiten entweder gegenüber den Händlern nicht beglichen werden würden oder aber von den Banken beglichen würden, ohne dass die Banken insoweit Ausgleich von den Kreditkarteninhabern würden erlangen können. Daneben sollen sie unter falscher Identität Mobilfunkverträge abgeschlossen und so Geräte erhalten und Leistungen in Anspruch genommen haben, ohne hierfür zu bezahlen. Insgesamt soll ein Schaden in Höhe von knapp 40.000,00 Euro entstanden sein. Der Angeklagte A. hatte sich bei Anklageerhebung nicht zur Sache eingelassen. Der Angeklagte M. die Taten teilweise eingeräumt, aber angegeben, von A. hierzu gezwungen worden zu sein. Im Falle der Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren. Tag Uhrzeit 13.06.13 09:30 18.06.13 09:30 25.06.13 09:30 02.07.13 09:30 04.07.13 09:30 09.07.13 09:30 Raum 205, Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz1 2 KLs 3/12 Die Angeklagte ist im März 1933 geboren. Ihr wird strafbare Werbung zur Last gelegt (§ 16 Abs. 2 UWG). Die Angeklagte - eine gelernte Diplom-Juristin - soll zwischen Juni 2007 und März 2011 in Zeitz und anderen Orten eine Vielzahl von Personen für so genannte Schenkkreise gewonnen haben. Diese Schenkkreise sind nach Art eines Pyramidensystems organisiert, wobei die Teilnehmer sich zu einer Schenkung von 2.500,00 bis 5.000,00 Euro verpflichten. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, für den Fall, dass die Beschenkten ihrerseits neue Teilnehmer eine weitere Stufe im jeweiligen Schenkkreis aufzusteigen und so die Aussicht zu haben, bei Erreichen der höchsten Stufe eine Gesamtschenksumme von bis zu 40.000,00 Euro zu erhalten. Wegen des progressiven Charakters dieser Modelle erleiden etwa 87,5 Prozent der Teilnehmer einen Totalverlust ihres Einsatzes, weil mit zunehmender Verbreiterung des Teilnehmerkreises schon nach wenigen Runden eine sehr hohe Teilnehmerzahl erforderlich ist, die realistisch nicht angeworben werden kann. Im Falle der Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Tag Uhrzeit 19.06.13 09:00 27.06.13 09:00 02.07.13 09:00 10.07.13 09:00 Raum 187 3 KLs 38/12 Dem im Januar 1959 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Februar und Dezember 1994 in Halle dreimal an seiner im Februar 1988 geborenen leiblichen Tochter vergangen haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten. Tag Uhrzeit 26.06.13 08:30 12.07.13 08:30 15.07.13 08:30 Raum 141 1 Ks 3/13 Dem am 05.06.1982 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 04.02.2013 in Halle in der Wohnung des später Geschädigten nach mehrstündigem gemeinsamen Bierkonsum den Geschädigten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihm dann mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Anschließend soll er ihm mit einer verschlagenen Bierflasche einen gezielten Schnitt in die linke Halsseite versetzt haben. Nach weiteren Faustschlägen soll er den stark blutenden Geschädigten in dessen Wohnung zurückgelassen haben. Der Geschädigte soll neben einer lebensbedrohlichen Schnittwunde eine Nasenbeinfraktur sowie eine Kontusion beider Jochbögen sowie ein Brillenhämatom erlitten haben. Der Angeklagte hat im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Tat zunächst abgestritten und dann später angegeben, es sei zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, die Schnittwunde habe sich der Geschädigte aber durch einen Sturz auf Scherben von zerschlagenen Flaschen zugezogen. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 11 Jahren und 3 Monaten Tag Uhrzeit 27.06.13 09:00 28.06.13 09:00 05.07.13 08:30 26.07.13 08:30 29.07.13 09:00 05.08.13 09:00 26.08.13 09:00 16.09.13 09:00 Raum 123 6 KLs 9/13 Der Angeklagte S. ist im Juli 1993 geboren, der Angeklagte G. im April 1988, der Angeklagte Ho. im November 1980. Den Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der S. soll am 29.04.2012 auf dem Frühlingsfest "Eisleber Wiese" in Eisleben in alkoholisiertem Zustand auf eine Gruppe ihnen unbekannter syrischer Gäste eingestürmt sein und einem Mitglied dieser Gruppe - den H. - mit einem harten Gegenstand - möglicherweise einem Schlagring - auf den Kopf geschlagen haben. Als der Geschädigte sich umdrehte, soll der S. ihn mehrfach ins Gesicht und an den Körper geschlagen haben. Dabei soll er lautstarke ausländerfeindliche Äußerungen getätigt haben. Der G .soll während dessen auf die übrigen syrischen Besucher eingeschlagen haben. Dabei soll er eine Frau - die H.G. - so zu Boden geschlagen haben, dass sie bewusstlos wurde. Gleichwohl soll er weiter auf sie eingetreten haben. Alsdann soll er mit einem Schlagstock unkontrolliert auf die Anwesenden eingeschlagen haben und dabei einen Mann verletzt haben, der den Geschädigten zu Hilfe kam. Der H. soll mehrere Brüche des Gesichts erlitten haben, die eine stationäre Behandlung erforderlich gemacht haben sollen. Die H.G. sowie andere Mitglieder der Gruppe sollen starke Schmerzen erlitten haben, die mehrere Tage angedauert hätten. Der Angeklagte S. hat sich zum Vorwurf nicht eingelassen. Der G. hat sich im Wesentlichen dahingehend eingelassen, dass er seinem Freund S. zu Hilfe geeilt sei, weil dieser in eine Auseinandersetzung mit der Gruppe syrischer Gäste verwickelt gewesen sei. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht Eisleben erhoben worden, das Verfahren ist dann aber wegen des Umfanges der erforderlichen Beweisaufnahme von der Jugendstrafkammer des Landgerichts übernommen worden. In der Anklageschrift sind 28 Zeugen benannt. Da der S. zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht mit verschiedenen Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht. Dem G. und dem Ho. droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}
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