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Halle (Saale), den 25.06.2013

(LG HAL) Strafverfahren "Eisleber Wiese" - Sicherheitsverfügung

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} 1.   In dem morgen beginnenden Verfahren um die Angriffe auf Besucher syrischer Herkunft im Rahmen der ?Eisleber Wiese? im April 2012 hat die Vorsitzende Richterin soeben die aus der Anlage ersichtliche Sicherheitsverfügung erlassen.   2.   Zur Ausräumung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass gefährliche Körperverletzung bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht grundsätzlich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft wird.     Im Auftrag gez. Ehm Vorsitzender Richter am Landgericht ? Pressesprecher - Diese Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.     6 Kls 9/13                                                    Anordnung der Vorsitzenden     Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung wird gemäß § 176 GVG angeordnet.     1. Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, den 27. Juni 2013 um 9.00 Uhr und wird voraussichtlich bis zum 4. November 2013 fortgesetzt.   Sie findet im Saal 90 des Landgerichts Halle, Hansering 13, statt.     2. Allen Personen, die Zutritt zum Sitzungssaal haben, ist das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die geeignet sind, die Hauptverhandlung zu stören, untersagt.     3. Es wird eine Zugangskontrolle angeordnet, der sich sämtliche Zuhörer, mit Ausnahme der Pressevertreter, soweit sie sich durch einen gültigen Presseausweis und ein gültiges Personaldokument ausweisen können, zu unterziehen haben.   Alle Verfahrensbeteiligten, Angeklagte, Verteidiger, Nebenkläger, Nebenklägervertreter, Sachverständige, Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Dolmetscher, haben sich nach Aufforderung, falls sie den Kontrollierenden nicht als Person bekannt sind, vor Eintritt in den Sitzungssaal auszuweisen. Sollte jemand seinen Ausweis nicht mit sich führen, ist die Vorsitzende zu verständigen und diese hat über den Zutritt zu entscheiden.   Nach Vorzeigen der Ausweispapiere sind alle Zuhörer, mit Ausnahme der Pressevertreter, durch Abtasten der Kleidung und geeignete Maßnahmen, zu durchsuchen. Beanstandete Gegenstände sind in Verwahrung zu nehmen. Telefone, Computer, Foto- und Filmkameras und Gegenstände, mit denen Ton- und Bildaufnahmen gefertigt werden können, sind vor dem Betreten des Sitzungssaals abzugeben.     4. Der Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn für die Verfahrensbeteiligten und 10 Minuten vor Sitzungsbeginn für die Zuschauer und Presse geöffnet. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Sitzplatz darf nicht mit 2 Zuhören besetzt werden.     5. Für Pressevertreter steht eine Anzahl von 15 reservierten Plätzen zur Verfügung.     6. Zu Beginn der ersten Verhandlung, vor Aufruf der Sache, werden Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal durch die von dem Pressesprecher zugelassenen Pressevertreter gestattet. Die Aufnahmen sind mit dem Aufruf zur Sache zu beenden.       Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} table.MsoTableGrid {mso-style-name:Tabellengitternetz; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; border:solid windowtext 1.0pt; mso-border-alt:solid windowtext .5pt; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-border-insideh:.5pt solid windowtext; mso-border-insidev:.5pt solid windowtext; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:Times; mso-fareast-font-family:Times; mso-bidi-font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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