: 52
Magdeburg, den 25.06.2013

Staatssekretär Tullner: Chance für Migranten und heimische Firmen Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die Landesregierung hat gestern den vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft vorgelegten Gesetzentwurf zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Entwurf soll im Juli zur Beratung in den Landtag eingebracht werden. Das entsprechende Bundesgesetz gilt seit Anfang April 2012. Die Anerkennungsgesetze eröffnen den Rechtsanspruch, die außerhalb Deutschlands erworbenen Berufsqualifikationen innerhalb von drei Monaten mit deutschen Berufsausbildungen und Berufszugangsvoraussetzungen vergleichen und bewerten zu lassen ? und dies unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Antragstellenden und deren Aufenthaltsstatus in Deutschland.   ?Mit dem Anerkennungsgesetz des Landes setzen wir ein deutliches Zeichen, dass Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt willkommen sind. Wir möchten sie nach Kräften dabei unterstützen, ihre mitgebrachten Qualifikationen und Berufserfahrungen optimal für eine ihrer Ausbildung angemessene Tätigkeit im Land nutzen zu können?, betonte Wissenschaftsstaatssekretär Marco Tullner. Er leitet gemeinsam mit zwei Kollegen aus Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe, die eine einheitliche Anerkennungsgesetzgebung und deren Umsetzung in den Bundesländern koordiniert. ?Das Gesetz nützt aber nicht nur Migrantinnen und Migranten. Es hilft auch den heimischen Unternehmen, bislang nicht genutzte Potentiale bei der Fachkräftegewinnung zu heben. Die Anerkennungsbescheide werden vor allem kleinen und mittleren Firmen helfen, ausländische Berufsqualifikationen einordnen zu können. Dies ist ein wichtiges Instrument für den Arbeitskräftetransfer in einer globalisierten Welt?, sagte Tullner weiter.   Für die Umsetzung des Anerkennungsanspruchs soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit Sitz in Bonn genutzt werden. Auf den Ausbau dieses Kompetenzzentrums der Länder hatten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am 13. Juni dieses Jahres verständigt.   Hintergrund: Bei den durch das Land Sachsen-Anhalt geregelten Berufen (z.B. Lehrer, Erzieher, Architekten, Ingenieure, Sozialpädagogen) hatten bislang in der Regel nur Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie EU-Bürger auf Basis der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ihrer außerhalb Deutschlands erworbenen Berufsqualifikation. Der Rechtsanspruch besteht nun auch für nichtreglementierte Berufe und in allen Fällen unabhängig vom Staat, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.   Der Gesetzentwurf ist auf den Internetseiten des Ministeriums zugänglich: https://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=56766.  

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4316
Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Anhänge zur Pressemitteilung