: 17
Halle (Saale), den 02.07.2013

(LG HAL) Verurteilung wegen Wohnungseinbrüchen rechtskräftig

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 13 KLs 27/12   Die Verurteilung eines im Juli 1978 geborenen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheits­strafe von 14 Jahren ist rechtskräftig.   Der Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 18.03.2013 nach acht Verhandlungstagen wegen mehrfachen (teils besonders schweren) Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen mehrfachen Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie mehrfachen Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Juni und Juli 2012 wiederholt in Halle in Wohnungen eingebrochen war und dort in einigen Fällen die dort angetroffenen Bewohner überwältigt und gefesselt hatte, um dann Wertgegen­stände aus den Wohnungen zu entwenden. In anderen Fällen hatte er  Bewohner durch Schläge dazu gezwungen, ihm Bargeld zu übergeben bzw. ihre Bankkarten zu überlassen und die PIN zu nennen, um dann mit den so erbeuteten Bankkarten an Bankautomaten vom Konto der Geschädigten Geld abzuheben.   Die zunächst vom Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist dann nicht binnen der gesetzlichen Frist begründet worden. Der Angeklagte hat über seine Verteidigerin mitteilen lassen, er akzeptiere das Urteil.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung