Kolb: "Sexualisierte Gewalt nicht dulden"
Berlin/Magdeburg (MJ). Vom neuen Gesetz zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien geht das wichtige Signal aus, ?dass menschenverachtende sexualisierte Gewalt nicht geduldet werden kann - weder hier in Deutschland noch anderen Ortes?. Das hat Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Prof. Angela Kolb, heute im Bundesrat betont. Genitalverstümmelung werde in etwa 30 Ländern weltweit praktiziert. ?Nach einem aktuellen Bericht des Spiegel sollen in Deutschland etwa 30.000 Frauen und Mädchen leben, die bereits verstümmelt wurden oder denen ein ähnliches Schicksal droht?, so die Ministerin. Weltweit gebe es Schätzungen zu Folge 140 Millionen Betroffene. ?Wir sind verpflichtet, neben permanenter Aufklärung auch mit gesetzgeberischen Mitteln alles daran zu setzen, möglichst viele Mädchen und Frauen vor einem solchen Schicksal zu bewahren?, sagte Kolb in Berlin. Genitalverstümmelung bei Frauen habe auch nach bisheriger Rechtslage strafbares Verhalten dargestellt. Trotzdem sei es richtig, einen speziellen Straftatbestand zu schaffen. ?Straftatbestände sind immer auch Ausdruck des Wertesystems eines Staates. Die Menschenwürde fordert, solche Exzesse sexualisierter Gewalt unter einen eigenen Straftatbestand zu stellen.? Die Einführung eines speziellen Straftatbestandes stärke das Selbstbestimmungsrecht von Mädchen und Frauen in Bezug auf ihre Sexualität, sagte Kolb heute im Bundesrat.
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de