Kontrolle auf der BAB 2
Am 04.07.2013 in der Zeit von 07:00 ? 13:00 Uhr führten die Beamten der Spezialisierten Verkehrsüberwachung des PRev BAB/SVÜ ?Börde? in Zusammenarbeit mit Beamten des Technischen Polizeiamtes eine Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs zur Umsetzung der polizeilichen Fachstrategie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt zur Thematik ?Abstand? durch. Im Rahmen dieser Kontrollaktion wurden insgesamt 26 Fahrzeuge überprüft, bei 17 wurden zum Teil erhebliche Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen festgestellt. Daraus ergibt sich eine Beanstandungsquote von 65 Prozent. Die Überwachung und Erfassung des Abstandes erfolgte mittels eines Video-Kontroll-Systems (VKS) im Vorfeld der eigentlichen Kontrolle. Das Technische Polizeiamt realisierte in diesem Zusammenhang die Videofernübertragung zum Anhalteplatz. Insgesamt wurden sechs Abstandsverstöße festgestellt und unmittelbar vor Ort geahndet. Auch für diese wiederholte Überwachungsmaßnahme zum o. g. Thema bleibt festzustellen, dass eine direkte und zeitnahe Konfrontation des Fahrers mit seinem Fehlverhalten im Rahmen eines Gesprächs zur entsprechenden Einsicht führt und so die Notwendigkeit einer angepassten Fahrweise auf der Autobahn erkannt wird. Neben den zuvor genannten Abstandsverstößen lag der überwiegende Teil der Beanstandungen im Bereich von mangelhafter Ladungssicherung, Verstößen gegen die Sozialvorschriften sowie nicht vorschriftsmäßiger Verstauung von Gefahrgutversandstücken. Bezüglich der Thematik ?Ladungssicherung? gab es insgesamt acht Beanstandungen, wobei hier vier Feststellungen auf unzureichend gesicherte Propangasflaschen zurückzuführen sind. Die Weiterfahrt wurde in diesen Fällen bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes untersagt. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist ein polnischer Sattelzug (Curtainsider), der mit vier Personenkraftwagen beladen war. Aufgrund der Anordnung der Fahrzeuge und der verwendeten Sicherungsmethode war ein verkehrssicherer Transport dieses Ladegutes unmöglich. Zudem war die zulässige Fahrzeuggesamthöhe um 30 Zentimeter überschritten. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Im Zuge der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen ausländische Fahrzeugführer wurden 13 Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 1.910 ? erhoben.




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