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Magdeburg, den 07.07.2013

Nach der Flut: Finanzministerium reagierte schnell und unbürokratisch:

Millionen Euro an Soforthilfen lindern erste Not Die Folgen des Hochwassers 2013 haben alles bisher Dagewesene in den Schatten gestellt. Schnell war klar, die betroffenen Menschen sind auf umgehende und unkomplizierte Hilfe angewiesen, so Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn. Unbürokratisch und quasi über Nacht ? die Flut war in zahlreichen Orten noch gar nicht abgelaufen ? wurden im zuständigen Ministerium der Finanzen dafür die notwendigen Richtlinien und entsprechenden Anträge erarbeitet.   So können unmittelbar vom Hochwasser geschädigte Einwohner Sachsen-Anhalts bereits seit dem 11. Juni Soforthilfen beantragen. Die Anträge werden von den Kommunen bearbeitet. Bislang wurden vor Ort Anträge von 8.662 Haushalten bewilligt und insgesamt rund 6,515 Millionen Euro vom Finanzministerium seit dem 17.06.2013 ausgezahlt.    Nach einer weiteren Richtlinie des Finanzministeriums werden zudem bis zu 2.000 Euro Soforthilfen an Eigentümer von durch das Hochwasser geschädigte Wohngebäude gezahlt. Danach wurden noch einmal nahezu 600.000 Euro für 369 bewilligte Anträge ausgezahlt.   Minister Bullerjahn verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die die  Anträge von den Kommunen zügig bearbeitet werden  Die Antragsfrist für beide Soforthilfeprogramme ende am 15. Juli. Wer seine Ansprüche als Geschädigter bisher nicht geltend gemacht hat, sollte also im Lauf dieser Woche seinen Antrag bei der Gemeinde stellen. Die Antragsformulare können auch auf der Internetseite des Finanzministeriums abgerufen und schon zu Hause ausgefüllt werden. Die Soforthilfen werden auf spätere Hilfen des Landes nach den Richtlinien der einzelnen Ministerien angerechnet.   Finanzminister Bullerjahn: ?Wir sind mit unseren beiden Richtlinien für die geschädigten Haushalte und die Hilfen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Gebäuden vorgeprescht, um die größte Not schnell zu lindern. Mit einer weiteren Richtlinie haben wir dafür gesorgt, dass die Kommunen die Kosten für die Schadensabwehrmaßnahmen und die Aufräumarbeiten schnell erstattet bekommen: Die Auszahlung an die Kommunen begann am 28. Juni. Seitdem wurden weit über 12 Millionen Euro unter anderem für das Bereitstellen von Sandsäcken vor der Flut sowie für Aufräumarbeiten und Müllberäumung nach dem Hochwasser an die Kommunen bereitgestellt.   ?Das ist aber noch nicht alles, was an Hilfen vom Land kommt?, fügte Jens Bullerjahn hinzu. Nachdem die vom Hochwasser betroffenen Länder mit dem Bund und den anderen Bundesländern das Aufbauhilfegesetz ausgehandelt haben, stehen die Rahmenbedingungen für die weiteren Hilfen im Wesentlichen fest.

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