(LverfG LSA) Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen
Dessau-Roßlau, den 9. Juli 2013 Aktenzeichen: LVG 66/10 LVG 12/11 Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Mitgliedsgemeinden Rochau bzw. Hohenberg-Krusemark der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (Landkreis Stendal) zurückgewiesen. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung verletzt die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen. Formelle Fehler im Gesetzgebungsverfahren hat das Gericht nicht festgestellt. Die mündliche Verhandlung hatte am 29.05.2013 begonnen und war aufgrund eines Beweisantritts der Beschwerdeführerinnen, den das Landesverfassungsgericht zurückgewiesen hat, am 25.06.2013 fortgesetzt worden. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445)
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