100 Euro Betreuungsgeld im Monat für Kinder unter 3 Jahren
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 094/13 Halle, den 16. Juli 2013 100 Euro Betreuungsgeld im Monat für Kinder unter 3 Jahren Zum 01.08.2013 tritt das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Danach haben Eltern für ihre Kinder ab dem 15. Lebensmonat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf monatlich 100 Euro Betreuungsgeld. Um Betreuungsgeld zu erhalten, darf das Kind keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder Tagespflege besuchen. Eltern können sich zur Beratung und Antragstellung an die örtlichen Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte wenden. Antragsformulare und Informationen sind auch unter https://lsaurl.de/LR3doFO abrufbar. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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