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Halle (Saale), den 18.07.2013

(LSG LSA) Teilerfolg der gesetzlichen Krankenkassen zur Höhe der verträgsärztlichen Vergütung

800x600 Die gesetzlichen Krankenkassen Sachsen-Anhalts klagen derzeit gegen einen Schiedsspruch des Landesschiedsamts über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der ambulanten vertragsärztlichen Leistungen im Jahr 2013. Nach dem Schiedsspruch sollte der Behandlungsbedarf sockelwirksam um 12%, jeweils 4% in den Jahren 2013 bis 2015, angehoben werden. Eine Erhöhung um weitere 2,6931% sollte wegen der Veränderungsrate gegenüber 2012 erfolgen. Der Antrag der gesetzlichen Krankenkassen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hatte teilweise Erfolg. Bis zum Abschluss des Klageverfahrens darf der Schiedsspruch nur hinsichtlich der veränderungsbedingten Erhöhung um 2,6931% umgesetzt werden. Dieser Wert liege in dem Beurteilungsspielraum des Schiedsamts. Wegen der sockelwirksamen Erhöhung um 12% haben die Richter aber die vorläufige Umsetzung des Schiedsspruchs untersagt. Zwar sei das Bedürfnis nach einer Veränderung der Vergütungsstruktur der kassenärztlichen Honorierung nachvollziehbar. Nach § 87a Abs. 4 SGB V dürften bei der Anpassung des Behandlungsbedarfs aber nur die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr berücksichtigt werden. Unzulässig sei jedoch eine Basiserhöhung, um eine seit 2009 bestehende ungünstige Morbiditätsstruktur auszugleichen. Offen gelassen haben die Richter, ob eine Veränderung der Vergütungsstruktur im Rahmen der Vereinbarung des Punktwertes nach § 87 Abs. 2 SGB V hätte erfolgen werden können. Denn dies sei nicht Gegenstand des Schiedsspruchs gewesen.   Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2013, L 5 KA 5/13 ER KL, rechtskräftig Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 st1:*{behavior:url(#ieooui) } /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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