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Dessau-Roßlau, den 29.07.2013

Verkehrslage

Verstoß wegen des Transportes von gefährlichen Gütern auf der Bundesautobahn 9     Die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeirevier/Spezialisierte                    Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau, führten am 29.07.2013, gegen 17.05 Uhr,  an der Bundesautobahn 9, in Richtung München, auf  dem Parkplatz  ?Kliekener Aue?, eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden ein FIAT-Kleintransporter, der 20-jährige Fahrer und ein 25-jähriger Beifahrer kontrolliert. Bei der Überprüfung des Kraftfahrzeuges, stellten die Beamten fest, dass  auf der Ladefläche 15 Kanister standen. Davon waren 14 Kanister, mit je 60 Litern Dieselkraftstoff gefüllt. Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen Privatpersonen, eine Menge von 240 Litern Kraftstoff im Fahrzeug sowie in den dafür vorgeschriebenen Behältern transportieren. Da der hier transportierte Dieselkraftstoff, deutlich über gesetzlich erlaubten Menge lag und die verwendeten Behälter nicht den Vorschriften entsprachen, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Einsatzkräfte stellten die Kanister sicher und untersagten die Weiterfahrt.     Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs   Die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeirevier/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau, führten auf dem Parkplatz ?Mosigkauer Heide?, eine Verkehrskontrolle bei einem 45-jährigen polnischen Fahrer eines FIAT-Kleintransporters durch. Dieser befuhr die Bundesautobahn 9 in Richtung München. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges, stellten die Beamten augenscheinlich, dass der mitgeführte Anhänger überladen war. Daraufhin wurde dieser einer amtlichen Wägung unterzogen. Das festgestellte Gewicht, betrug 3.500 Kg Laut Zulassungsbescheinigung beträgt das zulässige Gesamtgewicht aber nur 2.700 Kg. Das heißt, abzüglich einer gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz, war der Anhänger mit ca. 780 Kg, also ca. 28 % Überladung unterwegs. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und führten die Sofortahndung in Form einer Sicherheitsleistung durch, da der Verstoß im Bußgeldbereich lag.  

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