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Dessau-Roßlau, den 30.07.2013

Verkehrslage

Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs   Die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeirevier/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau, führten im Bereich der Ausfahrt Coswig/Anhalt bei dem 44-jährigen polnischen Fahrer, eines Mercedes-Kleintransporters, eine Verkehrskontrolle durch. Dieser befuhr die Bundesautobahn 9 in Richtung Berlin. Bei der optischen Überprüfung, stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug überladen war. Daraufhin wurde der Kleintransporter einer amtlichen Wägung unterzogen. Das festgestellte Gewicht, betrug 5.120 Kg. Laut Zulassungsbescheinigung beträgt das zulässige Gesamtgewicht aber nur 3.500 Kg. Das heißt, abzüglich einer gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz, war das  Fahrzeug mit ca. 1.600 Kg, also ca. 46 % Überladung unterwegs. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und führten die Sofortahndung in Form einer Sicherheitsleistung durch, da der Verstoß im Bußgeldbereich lag.   Kennzeichenmissbrauch auf der Autobahn Im Rahmen, einer Streifenfahrt, stellten die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeireviers/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau einen Pkw VW Passat fest. Dieser hatte am Heckbereich einen Fahrradgepäckträger montiert, an dem das Wiederholungskennzeichen, nicht mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeuges übereinstimmte. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen, gab der 55-jährige Fahrer an, vor Fahrtantritt nicht mehr daran gedacht zu haben, dass richtige Wiederholungskennzeichen an den Fahrradgepäckträger anzubringen. Vor Ort wurde das vorgeschriebene Kennzeichen angebracht. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch ein.   Da in der Vergangenheit bereits mehrere Sachverhalte dieser Art auf der Bundesautobahn 9 festgestellt worden sind, weißt das Bundesautobahnrevier/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau auf Folgendes hin: Sollten Fahrten mit einem Fahrradgepäckträger unternommen werden, welcher im Heckbereich eines Kfz montiert wird, ist bereits vor Fahrtantritt darauf zu achten, dass das Wiederholungskennzeichen,  mit  amtlichen Kennzeichen des Fahrzeuges  identisch ist.  

Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
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