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Dessau-Roßlau, den 31.07.2013

Verkehrslage

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort   Der 49-jährige Fahrer eines VW Golf, stellte seinen Pkw, am 31.07.2013, gegen 16.15 Uhr, auf einem Parkplatz der Rastanlage Köckern-Ost, an der BAB 9 ordnungsgemäß ab. Anschließend verließ er den Pkw. Als er diesen nach ca. 20 Minuten wieder aufsuchte, stellte er Beschädigungen an der rechten Fahrzeugseite fest. Die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeirevier / Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau, dokumentierten vor Ort die Spurenlage. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, im Rahmen eines Ein- bzw. Auspark-Vorganges gekommen ist. Dieses konnte am Ereignisort nicht ermittelt werden. Die Beamten nahmen den Verkehrsunfall auf und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.   Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs     Die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeirevier/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau, führten am 31.07.2013, gegen 10.10 Uhr, im Bereich des Parkplatzes ?Mosigkauer Heide?, eine Verkehrskontrolle durch. Bei dem kontrollierten Kfz handelt es sich um einen Mercedes-Benz-Kleintransporter, welcher mit einem 20-jährigen Fahrzeugführer besetzt war. Dieser befuhr die Bundesautobahn 9 in Richtung Berlin. Bei der optischen Überprüfung, stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug überladen war. Daraufhin wurde der Kleintransporter einer amtlichen Wiegung unterzogen. Das festgestellte Gewicht, betrug 4.480 Kg. Laut Zulassungsbescheinigung beträgt das zulässige Gesamtgewicht aber nur 3.500 Kg. Das heißt, abzüglich einer gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz, war das  Fahrzeug mit ca. 960 Kg Überladung unterwegs. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und ein leiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein,  da der Verstoß im Bußgeldbereich lag.   Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr   Der 39-jährige Fahrer Mercedes-Benz-Lkw, wollte am 31.07.2013, gegen 04.30 Uhr auf dem Parkplatz ?Mosigkauer Heide?, an der BAB 9, in eine freie Parklücke fahren. Dabei kollidierte er mit dem parkenden MAN-Lkw eines 49-jährigen Fahrers. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten, bei dem Fahrer des Verursacherfahrzeuges  Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Daraufhin ordneten die Beamten, die Körperliche Untersuchung, in Form der Blutprobenentnahme an. Diese wurde durch einen Arzt durchgeführt. Anschließend wurde der Führerschein, im Sinne der rechtlichen Vorschriften, beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eingeleitet.  

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