Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord- Öffentlichkeitsfahndung nach Entweichung aus dem Maßregelvollzug Bernburg- Patient nutzt Parkausgang zum Entweichen
Pressemeldung 25/13 des Ministerium für Arbeit und Soziales vom 01.08.2013 Ein Patient des Maßregelvollzugs in Bernburg hat einen unbegleiteten Parkausgang zum Entweichen missbraucht. Die Polizei wurde informiert und leitete ihrerseits alle notwendigen Maßnahmen zur Ergreifung des Mannes ein. Die Suche läuft. Bei dem Entwichenen handelt es sich um einen 49 Jahre alten Mann, der vom Landgericht Düsseldorf verurteilt worden ist, zugleich aber wegen seines Krankheitsbildes in den Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter eingewiesen wurde. Auf Grund seines Therapiefortschritts war dem Mann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Lockerungsstufe zuerkannt worden. Er durfte sich seit Anfang Juli täglich für eine Stunde in kleiner Gruppe ohne Begleitperson auf einem zugewiesenen Gelände frei bewegen. Am Mittwoch nutzte er den Parkausgang zum Entweichen. Die Fahndungsmaßnahmen werden derzeit durch die Polizei umfänglich durchgeführt. Diese führten jedoch bisher nicht zur Feststellung des Aufenthaltsortes des Entwichenen. Überprüft wurden alle bekannten Kontaktadressen in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern. Durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde Haftbefehl erlassen. Der Patient des Maßregelvollzuges war am 31.07.2013 gegen 15:45 Uhr während eines Freigangs aus einem Park, auf dem Gelände der Salus GmbH, in Bernburg geflohen. Es handelt sich bei dem Entwichenen um gelöscht Personenbeschreibung: Größe: 168 cm groß Gewicht: 67 kg Lange, teilweise zum Zopf gebundene grau- melierte Haare mit Kotletten grau- melierter Vollbart braune Augen Besonderheiten: fehlendes erstes Glied des Zeige-, Mittel- und Ringfingers der rechten Hand Bekleidung: weiß- beiges quer gestreiftes T-Shirt blaue Jeans schwarze Turnschuhe Nach Einschätzung des Sozialministeriums ist der Flüchtige während der Therapie nicht durch Aggressionen oder Tätlichkeiten aufgefallen. Er wird als Einzelgänger beschrieben. Bei einem Drogenrückfall kann eine Gefährlichkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden. (tb) ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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