Erarbeitung der Karten für das Überschwemmungsgebiet Biberbach Überschwemmungsgebiete online einsehbar ? Einwende bis 4. Oktober möglich
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 113/13 Halle, den 12. August 2013 Erarbeitung der Karten für das Überschwemmungsgebiet Biberbach Überschwemmungsgebiete online einsehbar ? Einwende bis 4. Oktober möglich Das Landesverwaltungsamt (Obere Wasserbehörde) erarbeitet derzeit umfangreiches Kartenmaterial zur Visualisierung der Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt. Aktuell wurde das Überschwemmungsgebiet des Biberbachs kartiert. Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden gemäß dem Wassergesetz (WHG § 76 Abs. 2) die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wird der Verordnungsentwurf bei der Oberen Wasserbehörde ab dem 20. August für die Dauer von einem Monat zur Einsicht ausliegen. Zudem kann der Entwurf online ebenfalls ab dem 20. August unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de (Startseite, Kästchen Überschwemmungsgebiete) eingesehen werden. Zum Entwurf der Verordnung können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Behörden bis zum 4. Oktober schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde äußern. ?Dass uns die Realität manchmal überraschen kann und sich nicht immer an Planungen hält, hat das diesjährige Hochwasser deutlich unter Beweis gestellt. Gerade deshalb ist es für die Planung von Kommunen und auch für die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen, welche Ausmaße ein Hochwasser im jeweiligen Gebiet annehmen kann. Die Visualisierung durch digitales Kartenwerk ist ein zusätzlicher Service, der die zukünftige bauplanerische Arbeit erleichtern kann.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt. Die Daten werden regelmäßig überprüft und Veränderungen in die Unterlagen eingearbeitet. Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt. Die Daten werden regelmäßig überprüft und Veränderungen in die Unterlagen eingearbeitet. Persönliche Einsichtnahme ist möglich: Burgenlandkreis Schönburger Straße 41 06618 Naumburg Verbandsgemeine Unstruttal Markt 1 06632 Freyburg (Unstrut) Verbandsgemeine An der Finne Bahnhofstraße 2a 06647 Bad Bibra Landesverwaltungsamt Obere Wasserbehörde Dessauer Str. 70 Zimmer 200 06118 Halle (Saale) Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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