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Dessau-Roßlau, den 20.08.2013

Haftbefehl gegen 31-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Wittenberg erlassen

Am heutigen Nachmittag, 21.08.2013, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend gegen einen 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Wittenberg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Haftbefehl erlassen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung eines Wohngrundstückes in einem Ortsteil von Oranienbaum -Wörlitz sowie einer Wohnung in Coswig angeordnet. Der Durchsuchungsbeschluss wurde am gestrigen Tag, 20.08.2013, vollstreckt. Im Verlauf der mit Unterstützungskräften der Landesbereitschaftspolizei vorgenommenen Durchsuchung fanden die Beamten auf dem betreffenden Wohngrundstück, dessen Eigentümerin eine 80-jährige Frau ist, in einer auf dem Hinterhof befindlichen Scheune und in weiteren Nebengelassen eine professionell betriebene sog. Indooranlage zur Aufzucht von Cannabispflanzen. So waren in der Scheune mehrere Räumlichkeiten speziell auf einzelne Zuchtstadien von Cannabispflanzen ausgerichtet (Anzucht-, Aufzucht-, Trocknungsräume). Die Menge des aufgefundenen Cannabis ist derzeit noch nicht genau bezifferbar, sie kann jedoch mit mehr als eintausend Pflanzen angegeben werden. Es wurden ca. 18 kg Cannabisblätter und 14 kg trockene Blüten sichergestellt. Mitarbeiter einer zur Unterstützung der Demontage der Indooranlage hinzugezogenen Elektro-Fachfirma fanden heraus, dass der Strom für den Betrieb dieser Anlage mutmaßlich illegal abgezweigt worden war. Diesbezüglich wurde ein gesondertes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen nutzte der Beschuldigte das betreffende Wohngrundstück zum Betreiben der Indooranlage. Er konnte vor Ort vorläufig festgenommen werden. Ob die 80-jährige Beschuldigte ihr Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude für diesen Zweck wissentlich zur Verfügung gestellt hat, ist Gegenstand weitergehender Untersuchungen. In der Wohnung des 31-jährigen Beschuldigten, welche sich in der Stadt Coswig befindet, wurden keine beweiserheblichen Gegenstände sichergestellt. Die 80-jährige Grundstückseigentümerin wurde nach ihrer polizeilichen Vernehmung wieder entlassen. Der 31-Jährige wurde nach Verkündung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.   Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   Wendland Pressesprecherin Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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