(LG MD) Misshandlung von Schutzbefohlenen in Magdeburg
25 KLs 377 Js 39540/11 (1/13) ? 5. Große Strafkammer Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hat am 19. August 2013 außerhalb der Hauptverhandlung beschlossen, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt wird. Die mit Pressemitteilung 31/13 vom 28.6.2013 mitgeteilten Fortsetzungstermine sind daher aufgehoben. Zur Begründung hat die Kammer im oben genannten Beschluss ausgeführt, dass aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung die Kammer zur weiteren Sachaufklärung die Einholung von Gutachten hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der 3 Zeuginnen F., I., und W. sowie die Einholung von Gutachten hinsichtlich des Vorliegens von Verhaltensauffälligkeiten bei den möglicherweise geschädigten Kindern für erforderlich hält. Hintergrund: Den beiden 52 und 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, als Betreiber einer Kindertagesstätte in Magdeburg die ihnen anvertraute Kinder misshandelt zu haben, u. a. den Kindern, damit diese stillsaßen, Toilettenpapier in den Mund der Kinder geschoben haben sollen, bis die Kinder still waren, wobei es zu lebensbedrohlichen Gefahren durch Sauerstoffmangel für die Kinder gekommen sein soll. Es sollen weitere Formen der körperlichen Züchtungen und Misshandlungen erfolgt sein. gez. Kluger Richter am Landgericht, stv. Pressesprecher
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