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Weißenfels, den 22.08.2013

Pressemitteilungen des Bundesautobahn-Polizeireviers Weißenfels

Verkehrsunfall: Der Fahrer (32) eines Kleintransporters Citroen fuhr am 22.08.2013 auf der BAB 38 in Richtung Göttingen. Nahe der Ortslage Roßla hatte er um 22.30 Uhr einen Reifenschaden, wodurch Reifenteile auf die Fahrbahn gelangten. Diese Reifenteile erkannte der Fahrer (65) eines PKW BMW zu spät, fuhr darüber und beschädigte sich dadurch sein Fahrzeug.   Überladung: Auf dem Autohof Zorbau (nahe der BAB 9) wurde am 22.08.2013 um 17:04 Uhr der Fahrer eines PKW Seat mit Anhänger einer Verkehrskontrolle unterzogen, da der Verdacht bestand, dass dieser überladen war. Dieser Verdacht bestätigte sich, der Anhänger, auf dem als Ladung ein PKW mitgeführt wurde, war mit 250 kg überladen. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Den 45-jährigen Fahrer aus Polen erwartet nun ein Bußgeld.   Bußgeld: Der Fahrer eines PKW Volkswagen teilte am 22.08.2013 gegen 22:00 Uhr der Polizei mit, dass er auf der BAB 9 in Richtung München unterwegs ist und er in Höhe der Anschlussstelle Günthersdorf von einem Fahrer eines PKW VW gefährdet wurde. Dieser Verkehrsteilnehmer wechselte nach dem Überholvorgang, unmittelbar vor ihm, auf die rechte Fahrspur, so dass er eine Gefahrenbremsung zur Unfallvermeidung einleiten musste. Im Anschluss sah er, wie dieser VW-Fahrer einen LKW rechts überholen wollte, was ihm aber nicht gelang. Diese Mitteilung wurde sofort überprüft, es gelang einer Streifenbesatzung den Fahrer nahe der Ortslage Weißenfels anzuhalten und einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Dem Fahrer (58 Jahre aus dem Kreis Greiz) wurde der oben genannte Sachverhalt vorgeworfen, nun hat er ein Bußgeld von 250,- Euro, vier Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot zu erwarten.   Zwei Haftbefehle vollstreckt: Am 22.08.2013 um 15:55 Uhr wurde auf der BAB 38 (Parkplatz Helmetal) der Fahrer (26 Jahre aus Slowenien) eines PKW Volkswagen aus Frankreich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass dieser aufgrund einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit, per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halberstadt, zur Festnahme ausgeschrieben war. Den im Haftbefehl geforderten Geldbetrag in Höhe von 62,- Euro konnte der Mann vor Ort nicht erbringen, so dass er seinen Bruder anrief und ihn bat, das Geld nach Sangerhausen zur Autobahnpolizei zu  bringen, um seine Strafe zu bezahlen. Der Bruder erschien, wie vereinbart, auf dem Revierkommissariat der Autobahnpolizei in Sangerhausen und bezahlte das Geld für seinen Bruder ein, was diesen von der Vollstreckung des Haftbefehls befreite. Bei der Überprüfung der Personalien des Bruders wurde bekannt, dass auch er zur Festnahme (Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen), aufgrund einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit, ausgeschrieben war. Er bezahlte den geforderten Geldbetrag in Höhe von 35,- Euro, so dass auch dieser seine Haftstrafe nicht antreten musste.

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