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Hohenwarsleben, den 29.08.2013

Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs auf der B 6 n

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt und zur Intensivierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs führte das PRev. BAB/SVÜ Börde am 29.08.2013, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Zusammenwirken mit dem Landkreis Harz (sieben Mitarbeiter des Veterinäramts)  und dem Bundesamt für Güterverkehr (ein Mitarbeiter) eine Schwerpunktkontrolle zur Thematik ?Tier- und Lebensmitteltransporte? im Bereich der B 6 n Parkplatz ?Brockenblick? durch.  Bei der Kontrolle  wurden durch die zehn eingesetzten Polizeibeamten im Zusammenwirken mit den externen Behörden 29 Fahrzeuge (25 Inland, 4 Ausland) kontrolliert. Unter anderem handelte es sich in  drei Fällen um Tiertransporte und in acht Fällen um Lebensmitteltransporte.   Insgesamt wurden bei 18 Nutzfahrzeugen Mängel festgestellt, was einer Beanstandungsquote von 62 Prozent entspricht.   Der überwiegende Teil der festgestellten Ordnungswidrigkeiten lag im Bereich der Sozialvorschriften. Bezüglich des Kontrollschwerpunktes gab es fünf Beanstandungen. In zwei Fällen waren Lebensmitteltransporte nicht ausreichend gekühlt, was in der Konsequenz bei einem der beiden Sachverhalte zu einem  Verwertungsverbot der entsprechenden Lebensmittel führte. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes beschlagnahmten einen Teil der Ladung (Frischfleisch  Leber) und bestimmten die Vernichtung der Ware. Bei zwei Tiertransporten fehlte ein Teil  der erforderlichen Begleitpapiere. Das Veterinäramt des Landkreises Harz fertigte in originärer Zuständigkeit die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Einem Transport, welcher mit tierischen Nebenprodukten (Hühnertrockenkot) beladen war, musste aufgrund einer Überladung von ca. 14  Prozent  die Weiterfahrt untersagt werden. Eine Umladung eines Teils des Frachtgutes erfolgte an Ort und Stelle. Ein Verfahren gegen den Transportführer im Rahmen einer möglichen Gewinnabschöpfung wurde eingeleitet.    Gegen zwei ausländische Fahrzeugführer wurden Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 375 ? erhoben.

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