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Dessau-Roßlau, den 03.09.2013

Verkehrslage

Lkw-Fahrer unterschritt den vorgeschriebenen Mindestabstand erheblich   Die Polizeibeamten des Bundesautobahnpolizeirevier  / Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau, stellten auf der Bundesautobahn 9,  zwischen den Anschlussstellen Dessau-Süd und Ost einen Lkw Mercedes Benz fest, deren 32-jähriger Fahrer den vorgeschrieben Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich unterschritten hat. Gemäß § 4 STVO, müssen alle Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 Kg, auf Bundesautobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Der festgestellte Lkw-Fahrer befuhr die Bundesautobahn 9, in Richtung Berlin, mit einem Abstand von ca. 6 Metern zum vorausfahren Kfz. Desweiteren war der Lkw als Gefahrguttransport deklariert. Da das zulässige Gesamtgewicht des Lkw deutlich über 3.500 Kg war, führten die Beamten die Sofortahndung, in Form einer Sicherheitsleistung durch, da der Verstoß im Bußgeldbereich lag.

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