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Magdeburg, den 10.09.2013

Zur Nutzung des Landeswappens erklärt das Innenministerium:

Wer das Wappen des Landes Sachsen-Anhalt ohne Befugnis gebraucht, handelt rechtswidrig. Die Benutzung des Landeswappens ist aus gutem Grund staatlichen Stellen und Behörden vorbehalten.   Das unbefugte Verwenden und Benutzen von Wappen des Bundes und der Länder ist in den Hoheitszeichengesetzen und im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.   Wenn das Ministerium für Inneres und Sport Hinweise zu einem unbefugten Gebrauch erhält, muss es handeln. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes. Eine Aufforderung zur Unterlassung des unbefugten Gebrauchs des Landeswappens geschieht unabhängig davon, um welchen Bürger oder welche Institution es sich handelt.    Wird der unbefugte Gebrauch des Wappens nicht unterlassen, würde der rechtswidrige Zustand bestehen bleiben. In einem solchen Fall wird die Angelegenheit zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde übergeben.  

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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