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Hohenwarsleben, den 12.09.2013

Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Bundesautobahn 2

Am 12.09.2013 im Zeitraum 08:00 - 13:00 Uhr führten die Beamten der Spezialisierten Verkehrsüberwachung des PRev BAB/SVÜ ?Börde? eine Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf dem Parkplatz vor dem Polizeirevier durch. Schwerpunkt der Kontrolle war die Einhaltung der Sozialvorschriften. Im Rahmen dieser Kontrollaktion wurden 27 Fahrzeuge (10 x deutsche und 17 x ausländische Zulassung) überprüft. Bei 22 Fahrzeugführern wurden zum Teil erhebliche Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen festgestellt. Dieses entspricht einer Beanstandungsquote von 81 Prozent. Bezüglich des Kontrollschwerpunktes ?Sozialvorschriften? gab es 38 Feststellungen, die u. a. neun Verstöße der Überschreitung der Tageslenkzeit, 17 Verstöße im Bereich der Lenkzeitunterbrechungen und  neun Missachtungen der vorgeschriebenen Ruhezeiten beinhalteten. Insgesamt ergaben sich aus diesen Beanstandungen sieben Ordnungswidrigkeitsanzeigen und eine Verwarnung mit Verwarngeld nach dem Fahrpersonalgesetz. Weiterhin wurden im Laufe dieser Kontrollmaßnahme sieben Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Gefahrgutrecht gefertigt. Allein in sechs Fällen wurden ungesicherte Gasflaschen mit aufgeschraubtem Brennersatz im Bereich des Führerhauses transportiert. Ein derartiges Verhalten der verantwortlichen Fahrzeugführer birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial, sowohl für die Fahrzeuginsassen als auch anderer Verkehrsteilnehmer, da bei ausströmendem Propangas sowohl Explosions- als auch Erstickungsgefahr besteht. Die Weiterfahrt wurde in all diesen Fällen untersagt. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang ein polnischer Gefahrguttransport, welcher mit insgesamt 16 Tonnen Gefahrgut beladen war. Der Fahrzeugführer hatte neben dem unsachgemäßen Verstauen einer Gasflasche im Führerhaus die gesamte Gefahrgutladung absolut unzureichend gesichert. Es  fehlten zudem Begleitpapiere und Ausrüstungsgegenstände. Dem Fahrzeugführer wurde aufgrund der zuvor genannten Gefahrgutverstöße und einer unzureichenden Wochenendruhezeit eine Sicherheitsleistung von 900 ? ausgesprochen. Aufgrund festgestellter technischer Mängel durften vier Fahrzeugführer die Fahrt nicht fortsetzen. Hier lagen die Beanstandungen im Bereich von defekten Bremsanlagen, mangelhaftem Fahrgestell und Rahmenteilen. Bei einer Fahrzeugkombination, welche mit Altkleidern beladen war, wurde eine Umladung veranlasst, da die zulässigen Abmaße für die Fahrzeugbreite und -höhe überschritten waren. Gegen ausländische Fahrzeugführer wurden 11 Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 2.405 ? erhoben.

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