(LG MD) Mord in Gartenanlage in Magdeburg - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen Morden
21 Ks 155 Js 26113/12 (13/12) - 1. Strafkammer Mit Beschluss vom 10.09.2013 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (4 StR 221/13) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 6.02.2013 als unbegründet verworfen. Damit ist die Verurteilung des mittlerweile 23jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechtskräftig. Das Landgericht hatte am 6. Februar 2013 Christian H. wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Damit steht rechtskräftig fest, dass der Verurteilte in der Nacht vom 23. auf den 24. August 2012 in Magdeburg eine 18jährige Frau, die er seit der Schulzeit gut kannte, anlässlich eines Treffens in einer Gartenanlage ermordet hat. Im Verlauf der Tat hat er das mittlerweile leblose Opfer vergewaltigt. Christian Löffler Pressesprecher
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de