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Magdeburg, den 07.10.2013

Polizei gelingt Schlag gegen die Rockerszene

Im Zusammenhang mit Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung der Rockerkriminalität, kam es am gestrigen Tage zur Festnahme eines 24jährigen Mannes aus Gernrode mit Bezug zur Rockerszene. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halberstadt ist durch das zuständige Amtsgericht am heutigen Tage Haftbefehl erlassen worden. Der Mann sollte am Montag gegen 10:45 Uhr im Stadtgebiet von Quedlinburg einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Auf Anhaltezeichen der Beamten reagierte er nicht, flüchtete stattdessen in äußerst rücksichtsloser Weise mit seinem PKW durch mehrere Straßen der Stadt Quedlinburg und im Anschluss weiter nach Gernrode. Während der Flucht kam es mehrfach zu Straßenverkehrsgefährdungen. So überquerte der Beschuldigte einen Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranken, überholte mehrfach rechts, beschädigte am Fahrbahnrand geparkte Pkws und streifte ein entgegenkommendes Fahrzeug. Die Einsatzkräfte versuchten wiederholt den PKW zu überholen. Dabei wurden die Dienstfahrzeuge  gerammt und abgedrängt. In der Ortslage Neinstedt kam es an einer Kreuzung zu einem Rückstau, weshalb der 24jährige auf dem Fußweg an den haltenden Fahrzeugen vorbeifuhr. Dabei stieß er gegen einen Baum und kam neben der Fahrbahn zum Stehen. Als der Mann versuchte fußläufig seine Flucht fortzusetzen, wurde er von den Einsatzkräften gestoppt und vorläufig festgenommen. Durch das Unfallgeschehen ist ein Polizeibeamter am Arm verletzt worden. Der Beschuldigte musste aufgrund unfallbedingter Verletzungen stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Ersten Schätzungen zufolge entstand ein Sachschaden von über 10 000 ?. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen ist Cannabis aufgefunden worden. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren aufgrund folgender Delikte eingeleitet: Straßenverkehrsgefährdung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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