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Magdeburg, den 14.10.2013

(LG MD) Prozessbeginn: Tierquälerei im Harz

7 Ds 812 Js 83275/12  Amtsgericht Wernigerode Strafrichterin   2 Angeklagte 1 Sachverständiger für Pferde 15 Zeugen   Prozessbeginn:                      Mittwoch 16. Oktober 2013, 09.00 Uhr, Saal 106                                                Amtsgericht Wernigerode Rudolf-Breitscheid-Str. 8,                                                Wernigerode     Fortsetzungstermine:            24. Okt. und 1.Nov, jeweils 09.00 Uhr, Saal 106     Den Angeklagten Herbert G. (59 Jahre) und Heike S. (53 Jahre) werden 16 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen. Sie sollen 16 Pferde in der Gemeinde Nordharz erhebliche Schmerzen und Leid zugefügt haben. Als Pferdehalter sollen sie bis zum 29.11.2012 ihre Tiere nicht ausreichend gepflegt  und ernährt haben.   Im Fall einer Verurteilung müssen die Angeklagten mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe rechnen.   § 17 des Tierschutzgesetzes lautet auszugsweise:   Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ? einem Wirbeltier ? b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.   Für Presseanfragen ist die Pressestelle des Landgerichts zuständig.     (Christian Löffler) Pressesprecher

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