: 553
Magdeburg, den 05.11.2013

Landesregierung beschließt Regeln für Unternehmensführung - Handbuch für das Beteiligungsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an zahlreichen Unternehmen des privaten Rechts. Auf seiner Sitzung am Dienstag hat das Kabinett dafür das ?Handbuch für das Beteiligungsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt? (kurz: Beteiligungshandbuch) beschlossen. Darin sind Leitlinien zur Beteiligungsführung formuliert, die für alle Unternehmen mit  Landesbeteiligung und für die mit dem Beteiligungsmanagement betraute Verwaltung verbindlich sind.   Das Regelwerk wurde in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes und anderer Bundesländer erstellt. Der Inhalt wurde an die landesspezifischen Besonderheiten und speziellen Bedürfnisse Sachsen-Anhalts angepasst. Mit dem Beteiligungshandbuch soll die Unternehmensführung und  -kontrolle transparenter gemacht und die Rolle des Landes als Anteilseigner klarer gefasst werden. Zugleich soll die Leitung und Kontrolle der Unternehmen mit Landesbeteiligung verbessert sowie eine sachgerechtere und wirtschaftlichere Erfüllung der Ziele des Landes gesichert werden. ?Durch  adäquate Kontrollmaßnahmen soll ferner das öffentliche Vertrauen in diese Unternehmen gestärkt werden? betonte Finanzminister Jens Bullerjahn.   Wichtig ist die konsequente Ausrichtung der Unternehmen an dem im Beteiligungshandbuch enthaltenen ?Public Corporate Governance Kodex des Landes Sachsen-Anhalt?. Neben ausführlichen Regelungen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten enthält dieser beispielsweise auch einen Zuständigkeitskatalog, der die Rechte der Gesellschafter und des Aufsichtsrats sowie die Zusammenarbeit der Unternehmensorgane untereinander regelt.   Hintergrund: Das Land Sachsen-Anhalt ist als Gesellschafter an 24 Unternehmen des privaten Rechts unmittelbar beteiligt. An weiteren 28 Unternehmen des privaten Rechts ist das Land mittelbar beteiligt. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die ihrerseits Tochterunternehmen der Unternehmen mit Landesbeteiligung sind. Zu den Unternehmen mit unmittelbarer Landesbeteiligung zählen z. B. die SALUS gGmbH, die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh, die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH sowie die Mitteldeutsche Flughafen AG.   Seit dem 01. Januar 2013 erfolgt die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte des Landes nicht mehr durch das jeweils zuständige Fachressort, sondern für alle Beteiligungen zentral im Ministerium der Finanzen. Die fachpolitische Verantwortlichkeit verbleibt auch weiterhin bei den jeweils zuständigen Ressorts. Durch die Zentralisierung des Beteiligungsmanagements im Ministerium der Finanzen wird eine gesamtstrategische Entwicklung und Steuerung sowie eine Standardisierung der Beteiligungsverwaltung ermöglicht.  

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung