(LG MD) Prozess geht in 2. Instanz: Tierquälerei im Harz
7 Ds 812 Js 83275/12 Amtsgericht Wernigerode Strafrichterin Am 07.11.2013 hat das Amtsgericht Wernigerode den Angeklagten Herbert G. (59 Jahre) wegen quälerischer Tiermisshandlung in 16 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. 16 Pferde wurde dem Angeklagten weggenommen, weiterhin wurde ihm Tierhaltung von Pferden für die Dauer von 3 Jahren untersagt Das Verfahren gegen die Mitangeklagte ist nach Zahlung der Geldauflage von 300 ? an den Tierschutzverein endgültig eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, der Angeklagte ein Rechtsmittel, das er noch nicht bezeichnet hat. Dies hat zur Folge, dass die Sache vor dem Landgericht als Berufungsgericht erneut verhandelt werden muss. Wenn ein Termin feststeht, wird dieser mitgeteilt. § 17 des Tierschutzgesetzes lautet auszugsweise: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ? einem Wirbeltier ? b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (Christian Löffler) Pressesprecher
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