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Hansestadt Stendal, den 26.11.2013

(LG-SDL) - Neue Schöffen gewählt

In Strafverfahren vor den Amtsgerichten, die voraussichtlich zu einer Verurteilung von mehr als 2 Jahren führen werden, sowie in Strafverfahren vor den Landgerichten entscheiden Berufsrichter nicht allein. Ihnen sind vielmehr Schöffen bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Jugendschöffen beigeordnet. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Richter, die an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang wie die Berufsrichter teilnehmen und in der Beratung gleiches Stimmrecht haben. Schöffe zu sein, ist ein Ehrenamt, das auf 5 Jahre angelegt ist. Die laufende Schöffenperiode geht in diesem Jahr zu Ende. Daher haben pluralistisch zusammengesetzte Gremien aus den Vorschlagslisten der Gemeinden nunmehr die Schöffen, Hilfsschöffen, Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 gewählt. Das Ergebnis für das Landgericht Stendal und die zu seinem Bezirk gehörenden Amtsgerichte entnehmen Sie der nachfolgenden Statistik.     Gericht     Schöffen   Hilfsschöffen   Jugendschöffen   Jugendhilfs-schöffen   Summe Landgericht Stendal   90   100   34   40   264 Amtsgericht Salzwedel   12   16   14   16   58 Amtsgericht Gardelegen   14   26   18   26   84 Amtsgericht Stendal   50   40   50   50   190 Amtsgericht Burg   26   36   28   38   128   Summe     192   218   144   170      Die Schöffen erhalten eine Schulung und werden vor Beginn jedes Kalenderjahrs durch Los auf möglichst 12 Sitzungstage zugewiesen. Sind Schöffen und Jugendschöffen verhindert, wird die Richterbank aus der Liste der Hilfs- bzw. Jugendhilfsschöffen ergänzt

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