(LG-SDL) - Neue Schöffen gewählt
In Strafverfahren vor den Amtsgerichten, die voraussichtlich zu einer Verurteilung von mehr als 2 Jahren führen werden, sowie in Strafverfahren vor den Landgerichten entscheiden Berufsrichter nicht allein. Ihnen sind vielmehr Schöffen bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Jugendschöffen beigeordnet. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Richter, die an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang wie die Berufsrichter teilnehmen und in der Beratung gleiches Stimmrecht haben. Schöffe zu sein, ist ein Ehrenamt, das auf 5 Jahre angelegt ist. Die laufende Schöffenperiode geht in diesem Jahr zu Ende. Daher haben pluralistisch zusammengesetzte Gremien aus den Vorschlagslisten der Gemeinden nunmehr die Schöffen, Hilfsschöffen, Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 gewählt. Das Ergebnis für das Landgericht Stendal und die zu seinem Bezirk gehörenden Amtsgerichte entnehmen Sie der nachfolgenden Statistik. Gericht Schöffen Hilfsschöffen Jugendschöffen Jugendhilfs-schöffen Summe Landgericht Stendal 90 100 34 40 264 Amtsgericht Salzwedel 12 16 14 16 58 Amtsgericht Gardelegen 14 26 18 26 84 Amtsgericht Stendal 50 40 50 50 190 Amtsgericht Burg 26 36 28 38 128 Summe 192 218 144 170 Die Schöffen erhalten eine Schulung und werden vor Beginn jedes Kalenderjahrs durch Los auf möglichst 12 Sitzungstage zugewiesen. Sind Schöffen und Jugendschöffen verhindert, wird die Richterbank aus der Liste der Hilfs- bzw. Jugendhilfsschöffen ergänzt
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