(LG MD) Anklage wegen versuchtem Totschlag zum Nachteil eines Imbissbeschäftigten in Bernburg am 21.09.2013
21 Ks 270 Js 28752/13 (8/13) Der Schwurgerichtskammer des Landgerichts liegt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen 9 Männer im Alter zwischen 23 und 33 Jahren vor. Die Angeschuldigten werden des versuchten Totschlags, der Körperverletzung, sowie teilweise der Beleidigung beschuldigt. Sie sollen u.a. den Imbissangestellten massiv zusammengeschlagen und dessen Freundin beleidigt haben. Drei der Männer befinden sich bereits seit 22.09.2013 in Untersuchungshaft. Ein Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts im November 2013 in Untersuchungshaft genommen. Fünf Männer befinden sich auf freiem Fuß, da bei ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nicht vorliegen. Zurzeit läuft das gerichtliche Zwischenverfahren. Das Gericht prüft in diesem Verfahrensabschnitt, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Mit Zulassung der Anklage wird der Termin zur Verhandlung festgesetzt. Der Beginn der Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest. § 112 Strafprozessordnung lautet auszugsweise (1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht ? (Christian Löffler) Pressesprecher
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