(LG MD) Urteil rechtskräftig Tod eines Kleinkindes im Jahr 2009 in Dessau-Roßlau
21 Ks 155 Js 37090/12 (14/12) Der Angeklagte hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 29. Mai 2013 gegenüber dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Jan S. (26 Jahre) wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Damit steht fest, dass der Verurteilte Jason so stark geschüttelt hat, dass er an den Folgen verstarb. Hintergrund: Am 16. September 2009 wurde der damals 1 Jahr und 7 Monate alte Jason so schwer verletzt, dass er am 22.09.2009 im Krankenhaus starb. Am 8. April 2010 begann vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess gegen die Mutter des Kindes und deren neuen Lebensgefährten Jan S. (jetzt 25 Jahre alt). Jan S. wurde Totschlag und der mittlerweile 28jährigen Mutter Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Nach einem beinahe 20 Monate dauernden Prozess wurden beide Angeklagten durch das Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen. Der Freispruch der Mutter wurde rechtskräftig. Gegen den Freispruch des Lebensgefährten der Mutter legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Mit Urteil vom 25.10.2012 hob der für Sachsen-Anhalt zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (4 StR 170/12) den Freispruch auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Magdeburg. (Christian Löffler) Pressesprecher
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