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Halle (Saale), den 10.12.2013

(LG HAL) Termine in Strafsachen im Dezember

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag         Uhrzeit 13.12.13  09:30 Raum 187 3 KLs 28/13 Dem im Juni 1963 geborenen Angeklagten werden Diebstahl mit Waffen und schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll im August 2013 in einer Regionalbahn zwischen Bitterfeld und Halle einem anderen Fahrgast dessen Mobiltelefon aus der Hand gerissen und für sich behalten haben. Dabei soll er ein Klappmesser bei sich geführt haben, welches aber zunächst nicht zum Einsatz kam. Als der Angeklagte und seine Begleiterin in Landsberg aus dem Zug ausgestiegen und geflohen seien, soll der Geschädigte sie verfolgt und die Begleiterin des Angeklagten auch eingeholt und zum Bahnhof zurückgebracht haben. Dort sei der Angeklagte wieder dazugestoßen und habe den Geschädigten mit dem Messer bedroht und so gezwungen, ihm ca. 80 Euro zu überlassen. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     Tag         Uhrzeit 13.12.13  09:00 18.12.13  09:00 08.01.14  14:00 22.01.14  09:00      Raum 96 13 KLs 26/13 Dem im Oktober 1980 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll am 05.06.2013 in Halle in der gemeinsamen Wohnung seiner Bekannten einen der Wohnungsinhaber mit einem Messer bedroht und ihn so gezwungen haben, ihm seinen Laptop, einen Monitor, Kleingeld und zwei Flaschen Schnaps zu überlassen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bislang nicht in Abrede gestellt, sich aber darauf berufen, und Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     Tag         Uhrzeit 16.12.13  08:30 19.12.13  08:30 07.01.14  08:30 10.01.14  08:30 15.01.14  08:30      Raum 141 5 KLs 17/13 Dem im Februar 1991 geborenen Angeklagten werden 13 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie 3 Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll zwischen April und November 2012 in Halle wiederholt Marihuana an Konsumenten verkauft haben und darüber in Halle im Clubhaus des von ihm als Präsident geführten Motorradclubs eine Vielzahl von Waffen vorrätig gehalten haben. Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     Tag         Uhrzeit 17.12.13  09:30 18.12.13  09:30 08.01.14  09:30 13.01.14  09:30      Raum 187 3 KLs 4/13   Dem im Juli 1988 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.   Er soll im April 2012 in Weißenfels gemeinsam mit zwei Mittäter in der Wohnung eines Bekannten diesen sowie einen weiteren Gast zunächst bedroht und dann mit einem Besenstiel und einem Schlagring geschlagen und sie so gezwungen haben, ihnen Bargeld in Höhe von 10,00 Euro und eine Spielekonsole zu überlassen. Der Wohnungsinhaber soll so starke Verletzungen - Prellungen, Blutergüsse, Augenverletzungen - erlitten haben, dass eine dreitägige stationäre Behandlung erforderlich gewesen sei. Der andere Geschädigte soll lediglich Prellungen erlitten haben.   Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, seine beiden Begleiter hätten die Taten begangen.   Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     Tag         Uhrzeit 17.12.13  09:00      Raum 96 13 Kls 31/13 Dem Angeklagten werden Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Bedrohung zur Last gelegt. Er soll im August 2008 in einer Klinik in Eisleben einen Artz geschlagen haben. Der Aufforderung, die Klinik zu verlassen, soll er nicht nachgekommen sein. Ferner soll er im Oktober 2012 seinem Nachbarn damit gedroht haben, er wolle ihn totschlagen. Die Anklage wurde zunächst zum Amtsgericht erhoben, das Verfahren wurde aber von der Strafkammer des Landgerichts übernommen, weil die Anordnung der Unterbringung  in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.     Tag         Uhrzeit 19.12.13  09:00      Raum 78 10 Ns 147/13   Der im März 1963 geborene Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Eisleben vom 25.09.2013 vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen worden. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat er am 13.11.2012 in seinem Jagdrevier in Freist einen Hund erschossen. Von dem Vorwurf, ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier getötet zu haben, hat ihn das Amtsgericht gleichwohl freigesprochen, weil es dem Angeklagten nicht zu widerlegen sei, dass er den Hund als freilaufenden Hund angesehen hatte, was ihm die Befugnis gegeben habe, den Hund in Ausübung des Jagdschutzes nach § 31 des Landesjagdgesetzes zu erschießen. Nach dieser Vorschrift umfasst der Jagdschutz die Befugnis,  Hunde im Jagdbezirk zu töten, es sei denn, daß sich der Hund innerhalb der Einwirkung seines Herrn befindet oder dass es sich um einen Jagd-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstigen Diensthund handelt, der als solcher kenntlich ist. Gemäß § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Gegen das amtsgerichtliche Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.     /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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