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Halle (Saale), den 12.12.2013

(LG HAL) Urteil wegen Tötung einer Schweizerin rechtskräftig

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Die Verurteilung eines im Juli 1971 geborenen Angeklagten wegen Tötung einer aus der Schweiz stammenden Frau ist rechtskräftig.   Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 30.09.2013 wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Juni 2007 eine im Jahre 1960 geborene Frau, die er in der Schweiz kennengelernt hatte, nach Deutschland in die Gemarkung Biesenrode verbracht und dort getötet hatte (1 Ks 1/13, vgl. Pressemitteilung Nr. 019/13 vom 15.08.2013).   Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, da sie in der Verhandlung eine Verurteilung wegen Mordes beantragt hatte. Diese Revision ist nunmehr zurückgenommen worden, so dass das Urteil rechtskräftig ist. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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