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Magdeburg, den 17.12.2013

Rückübertragung des Beteiligungsmanagements auf die IBG

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 st1:*{behavior:url(#ieooui) } /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Finanzminister Jens Bullerjahn und Wirtschaftsminister Hartmut Möllring haben heute vom Kabinett den Auftrag bekommen, das Beteiligungsmanagement für Risikokapital Sachsen-Anhalts zum 1. Januar 2014 vom externen Dienstleister GoodVent auf die IBG Beteiligungs-Gesellschaft Sachsen-Anhalt mbH zurück zu übertragen.   Die Rückübertragung ist auf ein Jahr befristet. 2014 muss das Beteiligungsmanagement aus Gründen des europäischen Beteiligungsrechts europaweit neu ausgeschrieben werden.   Hintergrund: Seit 2007 betreut die GoodVent Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG das Beteiligungsportfolio für Risikokapital des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Geschäftsbesorgung für die IBG. Aufgrund von Pflichtverletzungen des Geschäftsführers der GoodVent hat die IBG im Juli 2013 sämtliche Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt. Zur Sicherstellung der Betreuung des Beteiligungsportfolios des Landes wurde GoodVent zeitgleich beauftragt, die Geschäfte weiter zu führen ? allerdings unter einem neuen Leitungsteam. Die Ministerien Wissenschaft und Wirtschaft sowie Finanzen haben dann unter Einbeziehung der Investitionsbank in einer Arbeitsgruppe Möglichkeiten der Neustrukturierung der Managementleistungen geprüft. Im Ergebnis soll nun die Betreuung der Landesbeteiligungen künftig wieder allein über die landeseigene IBG erfolgen. Dazu wird es jetzt bis Jahresende weitere Gespräche geben. Bei der Rückübertragung auf die IBG handelt es sich um eine Übergangslösung. Die EU-Kommission fordert eine erneute Ausschreibung der Managementleistungen.

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