(StA SDL) Tontagebau Vehlitz ? Anklage zum Landgericht Stendal erhoben
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die Ermittlungen zu den Straftaten gegen die Umwelt auf dem Gelände des Tontagebaus Vehlitz sind abgeschlossen. Gegen sieben Personen ist Anklage zum Landgericht Stendal ? Große Strafkammer ? erhoben worden. In dem 1112-seitigen Schriftstück, das aus einem Akteninhalt von mehr als 60.000 Seiten erarbeitet worden ist, wird dem eingetragenen sowie dem faktischen Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus im Tatzeitraum 01.09.2005 bis 11.03.2008 jeweils eine Straftat des gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit Abfällen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, einen der Geschäftsführer einer der Betreibergesellschaften dieser Abfallsortieranlage, den für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass jedenfalls seit 01.09.2005 bis zum Abschluss der Verfüllung am 11.03.2008 mindestens 900.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der verwaltungsrechlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren. Die durchgeführten Untersuchungen der Abfälle im Tontagebau Vehlitz haben ergeben, dass zu einem ganz überwiegenden Anteil zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem hohem Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien verfüllt worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen Menge als gefährlich gelten und ab dem 01.06.2005 in Deutschland überhaupt nicht mehr hätten deponiert werden dürfen. Aufgrund des festgestellten hohen organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht genehmigt war, bildeten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen im Verfüllbereich, die vergleichbar sind mit Deponiegasen und Sickerwasser, welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der Austritt des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die Luft, die umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit deren erhebliche Verunreinigung drohte, mussten von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang ca. 4,5 Mio. ? für die erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden, um den Betriebsstandort des Tontagebaus Vehlitz zu sichern. Von den Betreibern des Tontagebaus Vehlitz wurde damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage betrieben, für die keine Genehmigung vorlag. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer der Abfallsortieranlage erstreckt sich die Anklage weiterhin auf den Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt am 04.05.2009. Thomas Kramer Staatsanwalt Pressesprecher /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-theme-font:minor-fareast; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-bidi-font-family:"Times New Roman"; mso-bidi-theme-font:minor-bidi;}
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