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Bernburg, den 08.01.2014

Sammelmeldung

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Kriminalitätsgeschehen Könnern   (Einbruchsdiebstahl) Am Dienstagabend, zwischen 19:30 und 21:25 Uhr drangen unbekannte Täter in ein Massagestudio in Könnern ein. Sie verschafften sich gewaltsam Zugang durch die Eingangstür und entwendeten nach bisher vorliegenden Erkenntnissen einen Laptop der Marke ACER. Ersten Hinweisen auf die möglichen Täter geht die Polizei nach. Gerlebogk   (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Mittwoch drangen unbekannte Täter in ein Dienstleistungsunternehmen in der Lindenstraße ein. Sie verschafften sich gewaltsam durch ein Fenster Zutritt zum Objekt. Nachdem sie die Räumlichkeiten durchsucht und einen weitere Zugangstür gewaltsam geöffnet hatten, entfernten sie sich in unbekannter Richtung. Als Diebesgut erlangten sie verschiedene elektrische Maschinen, eine detaillierte Schadensaufstellung liegt bisher nicht vor. Werkleitz   (Einbruchs- Fahrzeugdiebstahl) In der Nacht zu Mittwoch gegen 03:00 Uhr drangen bisher unbekannte Täter auf ein Firmengelände in Werkleitz vor und öffneten dort gewaltsam eine Garage. Aus der Garage entwendeten sie einen Kleintransporter der Marke Citroen mit dem amtlichen Kennzeichen SBK-LT 89. Im Fahrzeug befanden sich diverse Werkzeuge und ein Laptop. Durch die Täter wurden auf dem Firmengelände weitere Lager- und Büroräume aufgebrochen und durchsucht. Eine detaillierte Schadensaufstellung liegt bisher nicht vor.   Verkehrsgeschehen Bernburg, Friedensallee, 07.01.2014, 16:09 Uhr   (Unfallflucht) Am Dienstagnachmittag ereignete sich im Bereich der Post, in der Friedensallee, ein Unfall beim Einparken. Ein Pkw wollte am rechten Fahrbahnrand in Höhe der Hauptpost einparken und streifte dabei einen bereits dort abgestellten PKW. Der Fahrzeugführer besah sich den Schaden und hinterließ einen Zettel am beschädigten Fahrzeug. Durch einen Zeugen des Unfalls wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Verhalten nicht ausreicht um eine ordnungsgemäße Unfallaufnahme zu gewährleisten. Der Fahrer verschwand daraufhin trotzdem vom Unfallort. Das Kennzeichen wurde den hinzu gerufenen Beamten mitgeteilt. Diese wiederum suchten den Fahrzeugführer auf und befragten ihn. Ein Zettel mit notwendigen Angaben zum Unfallverursacher befand sich zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme nicht am Fahrzeug. Der Fahrer selbst äußerte sich zum Sachverhalt, es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet, die Ermittlungen dazu dauern an. Aschersleben, Seegraben, 07.01.2014   (Unfallflucht) Am Dienst kam es auf dem Parkplatz des E-Centers im Seegraben zu einem Unfall. Der Fahrer eines VW Passats hatte den Wagen, gegen 13:50 Uhr, in Höhe des Getränkemarktes abgestellt. Das Fahrzeug befand sich rückwärts auf einer der vorgeschriebenen Parkflächen. Als er gegen 14:30 Uhr wieder zum Fahrzeug kam, musste er einen Schaden im Bereich der Fahrzeugfront feststellen. Von dem Verursacher fehlt bisher jede Spur. Gemäß der vorgefundenen Spurenlage könnte es sich um ein weißes Fahrzeug gehandelt haben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Aschersleben, gern auch telefonisch unter 03473 9510, entgegen. Schönebeck, Moskauer Straße, 07.01.2014 ? 13:30 Uhr   (Personenschaden) Am Dienstag kam es im Kreuzungsbereich der Moskauer Straße  / Friedrichstraße zu einem Unfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein Pkw die Friedrichstraße, aus Richtung Stadtmitte kommend in Richtung Lübschützplatz. In Höhe der Kreuzung Friedrichstraße / Moskauerstraße übersah die Fahrerin das Rot der Lichtzeichenanlage (LZA) und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Hier kam es zum Zusammenstoß mit dem aus Richtung Moskauerstraße kommenden Pkw. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Fahrerin und der Beifahrer des verursachenden Fahrzeuges wurden durch den Unfall leicht verletzt.   Verkehrskontrollen Groß Roseburg   (Geschwindigkeitskontrolle) Am Dienstag, zwischen 07:45 und 12:45 Uhr, führte die Polizei, in Groß Roseburg, in der Hauptstraße, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Im Messzeitraum wurden 370 Fahrzeuge angemessen, in 33 Fällen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt und dokumentiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 30 km/h, der Schnellste wurde mit 54 km/h gemessen. 32 Fahrzeugführer werden in den nächsten tagen oder Wochen einen Verwarngeldbescheid zugesandt bekommen, gegen einen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aschersleben   (Geschwindigkeitskontrolle) Am Mittwoch, zwischen 09:00 und 11:00 Uhr, führte die Polizei, in Aschersleben, in der Herrenbreite, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Im Messzeitraum wurden 51 Fahrzeuge aus Richtung Bestehornstraße kommende Einzelfahrzeuge angemessen, in 6 Fällen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt und mit einem Verwarngeld geahndet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 30 km/h, der Schnellste wurde mit 48 km/h gemessen. Staßfurt, Schlachthofstraße   (Verkehrskontrolle) Während einer Verkehrskontrolle im Bereich der Schlachthofstraße wurde durch die Polizei ein 45-jähriger gestoppt, der mit seinem PKW unterwegs war. Während der Überprüfung gab er den Beamten zu verstehen, dass er seinen Führerschein auf Montage vergessen hat und ihn später zeigen kann. Ihm wurde eine Mängelmeldung ausgestellt und erklärt, dass man ohne eine Fahrerlaubnis (sichtbarer Beweis ist der Führerschein) keine Fahrzeuge im Straßenverkehr führen darf. Diese Belehrung nahm er zur Kenntnis. Während der weiterführenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Führerschein bereits im Februar 2012 sichergestellt wurde und die Fahrerlaubnis erloschen ist. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Rathmannsdorf   (Alkoholkontrolle) Am Dienstagabend, gegen 20:50 Uhr wurde in Rathmannsdorf ein Land Rover angehalten und kontrolliert. Die Beamten hatten im Vorfeld eine defekte Beleuchtung am Heck des Fahrzeuges festgestellt und wollten den Fahrer auf diesen Mangel hinweisen. Während der Kontrolle bemerkten sie Atemalkoholgeruch beim Fahrer. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,17 Promille. Dem Fahrer wurde der Tatvorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr offenbart. Nach erfolgter Belehrung wurden alle zur Beweissicherung notwendigen Maßnahmen durchgeführt und die Person anschließend aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Der Führerschin wurde sichergestellt und auf das Verbot des weiteren Führens von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr hingewiesen.   Sonstiges Betrugsversuch gescheitert! Am Mittwochmorgen erhielt eine Frau aus Gatersleben den Anruf von einer angeblichen ?Lottogesellschaft?. Während des Anrufes wurde der Frau erklärt, dass sie den Betrag von 1450.- ? auf ein Konto einzahlen muss. Sollte sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, würde eine Klage vor Gericht gegen sie eingereicht werden. Aus Angst zahlte die Frau den geforderten Betrag per Onlineüberweisung. Zum Glück meldete sich kurze Zeit später eine Bankangestellte der Hausbank und teilte ihr mit, dass die gewünschte Zahlung nicht ausgeführt wird. Die Bank selbst hatte wohl festgestellt, dass das angegebene Konto zu Betrugszwecken verwendet wird und so einen Schaden für die Frau abgewendet. Die Frau begab sich anschließend zur Polizei und erstattete Strafanzeige wegen Betruges. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Vorgehensweise ist nicht unbekannt, es ist davon auszugehen, dass mit dieser Masche gezielt älteren Menschen betrogen werden sollen. Die schnelle und konsequente Reaktion der Hausbank ist lobenswert, lässt aber auch darauf schließen, dass dies nicht der erste Fall ist. Die Polizei rät diesbezüglich zu Vorsicht. Lieber einmal öfter bei den Verbraucherschutzzentralen oder der Polizei anrufen, wenn einem etwas merkwürdig vorkommt. Die Androhung einer Klage vor Gericht wird niemals telefonisch erfolgen, hierfür sind Formvorschriften, z.B. eine schriftliche Zustellung, vorangegangene Mahnungen und ähnliches zu beachten. Wenden sie sich in solchen Fällen an eine Rechtsberatungsstelle bevor sie Zahlungen leisten.   Im Auftrag Kopitz /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} table.MsoTableGrid {mso-style-name:Tabellengitternetz; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; border:solid windowtext 1.0pt; mso-border-alt:solid windowtext .5pt; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-border-insideh:.5pt solid windowtext; mso-border-insidev:.5pt solid windowtext; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:6.0pt; mso-para-margin-left:0cm; text-align:justify; line-height:150%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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