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Magdeburg, den 27.01.2014

Aufnahme von weiteren 5.000 syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen

Ab sofort können in Sachsen-Anhalt lebende Syrer oder syrisch-stämmige Deutsche, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffene Verwandte nach Deutschland holen möchten, bei den Ausländerbehörden einen entsprechenden Antrag stellen.  Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2013 beschlossen, zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien weitere 5.000 syrische Flüchtlinge für die Dauer des Konflikts und dessen für die Flüchtlinge relevanten Folgen in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Die ausgewählten Personen erhalten zunächst eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden kann.   Bereits im Mai 2013 hatte das Bundesministerium des Innern eine erste Anordnung über die Aufnahme von 5.000 syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen erlassen. Im Rahmen des beschlossenen zweiten Aufnahmekontingents sollen vorrangig solche Flüchtlinge aufgenommen werden, die über verwandtschaftliche Beziehungen zu in Deutschland lebenden Personen verfügen und deren Unterbringung und Lebensunterhaltung gesichert ist. Gemäß einem Bund-Länder-Verteilungsschlüssel wird Sachsen-Anhalt voraussichtlich ca. 150 Bürgerkriegsflüchtlinge aufnehmen.   Da den Ländern ein eigenes Vorschlagsrecht für die Aufnahme zusteht, hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Ausländerbehörden des Landes aufgefordert, bis zum 21. Februar 2014 Personen vorzuschlagen, die für eine Aufnahme in Frage kommen. Die abschließende Entscheidung trifft dann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Ausländerbehörden.

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