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Dessau-Roßlau, den 05.02.2014

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Diebstahl hochwertiger Fahrräder Unbekannte Täter sollen in der Nacht zum 05.02.2014 in Dessau-Roßlau, OT Nord, Reinickestraße, drei hochwertige Fahrräder entwendet haben. Der Gesamtwert der Fahrräder soll rund  4.000 ? betragen. Es soll sich dabei um ein weißes Mountainbike "Cube AMS 125" mit der Rahmenaufschrift "Anke", um ein schwarz/rotes Mountainbike "Cube Syreo Carbone" sowie um ein schwarz/rot/weißes Rennrad "Cube Areal" handeln. Der oder die unbekannten Täter sollen sich gewaltsam Zugang über die Hauseingangstür verschafft und die im Hausflur abgestellten Fahrräder gestohlen haben. Die Polizei ermittelt.   Diebstahl von Buntmetall Im Tatzeitraum vom 02.02.2014, 15:00 Uhr, bis zum 03.02.2014, 05:30 Uhr, sollen in Dessau-Roßlau, OT West, Brauereistraße, unbekannte Täter das umfriedete Grundstück einer Firma betreten und das aus Kupfer bestehende Hängekabel von einem Kran entwendet haben. Durch den Diebstahl soll ein Schaden von mehreren Hundert Euro entstanden sein. Strafrechtlichen Ermittlungen wurden eingeleitet.           Sachbeschädigung Unbekannte Täter sollen in der Nacht zum 05.02.2014 in Dessau-Roßlau, OT Nord, Bertolt-Brecht-Straße, Farbschmierereien an die Schaufensterscheiben und Eingangstür einer Firma angebracht haben. Die Polizei ermittelt.       Verkehrsgeschehen   Kollision in einer Parkbucht Am 04.02.2014 um 15.29 Uhr kam es auf der Franzstraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 38-jähriger Fahrer eines Pkw BMW befuhr die Franzstraße in Richtung Dessau-Süd. In Höhe einer Bank in der Franzstraße fuhr er rechts in eine Parkbucht. Beim Korrigieren seines Fahrzeuges nach hinten setzte er zurück und stieß mit einem Pkw Nissan eines 29-jährigen Fahrers der gerade Einparkte zusammen. Der Sachschaden konnte mit 1 000 Euro beziffert werden.   Auffahrunfall I Am 04.02.2014 gegen 16.10 Uhr kam es in der Peterholstraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 59-jähriger Fahrer eines Pkw BMW befuhr die Peterholzstraße in Richtung Damaschkestraße. An dieser Einmündung musste er verkehrsbedingt sein Fahrzeug halten. Ein nachfolgender 40-jähriger Fahrer eines Pkw Toyota fuhr auf. Der Sachschaden an den Pkws konnte mit  4 000 Euro beziffert werden. Auffahrunfall II Am 05.02.2014 um 08.56 Uhr kam es an der Kreuzung Argenteuiler Straße/ Ludwigshafener Straße zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkws bei dem zwei Personen verletzt wurden. Ein 50-jähriger Fahrer eines Pkw Citroen befuhr die Argenteuiler Straße in Richtung Ludwigshafener Straße. An dieser Kreuzung musste er sein Fahrzeug verkehrsbedingt an der Lichtzeichenanlage halten. Eine nachfolgende 28-jährige Fahrerin eines Pkw Renault fuhr auf. Durch den Aufprall wurden beide Fahrzeugführer verletzt und medizinisch behandelt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Der Sachschaden konnte mit 11 000 Euro beziffert werden.   Hinweise zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Im Unterschied zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot Kraftfahrzeuge zu führen beinhaltet, führt die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 3 StVG). Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre  wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden. Die Regelungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor ungeeigneten und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Tat kann auch fahrlässig begangen werden (Abs. 2 Nr. 1). Ebenfalls macht sich der Fahrzeughalter strafbar, der zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt (Abs. 1 Nr. 2). Neuerteilung der Fahrerlaubnis Wenn die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punktsystem entzogen worden ist, muss zunächst der Ablauf der gerichtlichen oder gesetzlichen Sperrfrist abgewartet werden. Die Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung ist seit dem 16. Januar 2009 nur noch in Fällen erforderlich, in denen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, § 20 Abs. 2 FeV. Daher kann in Fällen, in denen für die Neuerteilung eine MPU notwendig wäre, nach dem Ablauf der Tilgungsfrist § 29 StVG und einem korrekt gestellten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologisches Gutachten und unter Umständen ohne das erneute Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung neu erteilt werden. Die gerichtlich angeordnete Sperrfrist kann verkürzt werden. Wenn seit dem Entzug oder der Versagung der Fahrerlaubnis oder einer nicht bestandenen MPU, weniger als 15 Jahre vergangen sind, wird die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Aufbauseminare für verkehrsauffällige Kraftfahrer ?Besondere Aufbauseminare? ermöglichen den Abbau von bis zu vier Punkten im Punktesystem. Die erfolgreiche Teilnahme wird bei regelmäßiger Anwesenheit bestätigt. Diese spezialpräventive Maßnahme im Rahmen des Punktesystems hat den Charakter einer ?zweiten Stufe der Fahrausbildung? nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Die Aufbauseminare fallen in die Zuständigkeit von Fahrlehrern, bei Alkohol/Drogendelikten von amtlich anerkannten Verkehrspsychologen.              

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